Konzessionsvergabe „Betrieb eines Branchenbuchs" Referenznummer der Bekanntmachung: Portal2022-01
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvergabe „Betrieb eines Branchenbuchs"
Mit dem Ziel einen Konzessionsnehmer zu finden, der auf Basis eines Konzessionsvertrages eigenverantwortlich den Betrieb eines Branchenbuchs vornimmt, wurde ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Für eine detaillierte Beschreibung der Konzession siehe Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Die Konzessionsgeberin ("KG") ist eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München und Nutzungsberechtigte an der Domain „muenchen.de“, deren Inhaberin die Landeshauptstadt München ist. Unter www.muenchen.de betreibt die Konzessionsgeberin das offizielle Stadtportal der Landeshauptstadt München (nachfolgend das „Online-Portal“).
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Ein Bereich dieses Online-Portals war das Branchenbuch, welches Nutzern u.a. die Abfrage von Informationen über Unternehmen, Geschäfte, gewerbliche Adressen usw. ermöglicht. Das Branchenbuch enthält sowohl kostenfreie Grundeinträge als auch kostenpflichtige Werbeeinträge von Anzeigenkunden. Der Vertrieb der kostenpflichtigen Branchenbucheinträge erfolgt vor allem über Handelsvertreter.
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Das Branchenbuch wird seit Ende November 2021 interimistisch durch einen privaten Betreiber als eigenständiges Branchenbuch in einem vom Erscheinungsbild des Online-Portals deutlich abgesetzten Design außerhalb des Online-Portals, aber auch – ebenfalls als eigenständiges Branchenbuch – unter zur Domain „muenchen.de“ gehörigen URLs betrieben. Die Inhalte des Branchenbuchs sowie die der Nutzung des Branchenbuchs zugrundeliegende Online-Plattform werden fortlaufend entsprechend den technischen Anforderungen und Neuerungen betrieben, weiterentwickelt, modernisiert und gepflegt. Der interimistische Konzessionsvertrag für den Betrieb des Branchenbuchs läuft zum 31.12.2022 aus. Die Inhalte des Branchenbuchs sowie die der Nutzung des Branchenbuchs zugrundeliegende Online-Plattform werden eigenverantwortlich durch den privaten Betreiber fortlaufend entsprechend den technischen Anforderungen und Neuerungen betrieben, weiterentwickelt, modernisiert und gepflegt.
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Vor diesem Hintergrund erfolgte dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Konzessionsnehmer („KN“) zu finden, der auf Basis eines Konzessionsvertrages („KV“) eigenverantwortlich den Betrieb des Branchenbuchs vornimmt.
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Bei diesem Konzessionsmodell räumt die KG einem privaten Betreiber als Konzessionsnehmer durch Verpachtung der entsprechenden URLs das Recht ein, das Branchenbuch in eigener Verantwortung sowie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben. Der Konzessionsnehmer wird dementsprechend über den Konzessionsvertrag verpflichtet, das Branchenbuch eigenverantwortlich zu betreiben; das Betriebsrisiko geht in diesem Fall vollständig auf den Konzessionsnehmer über. Der Konzessionsnehmer wird eigenverantwortlich für die Vermarktung sämtlicher Anzeigen und sonstiger Inhalte des Branchenbuchs zuständig sein. Die Erwirtschaftung der Investitionsaufwendungen und Kosten des Betreibers hängen daher von der tatsächlichen Nachfrage an kostenpflichtigen Anzeigen ab. Der Konzessionsnehmer ist mithin den Unwägbarkeiten des Marktes tatsächlich ausgesetzt.
- Kriterium: Umsatzbeteiligung
- Kriterium: Marktdarstellung und Umsetzungskonzept
- Kriterium: Einsatz und Vermarktungskompetenz der Vertriebsmitarbeiter
- Kriterium: Technische Kompetenz
Abschnitt IV: Verfahren
Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der ausgeschriebenen Leistung erfolgte einstufig im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Konzessionsbekanntmachung (vgl. §§ 12 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 KonzVgV, 119 Abs. 5 GWB). Nach § 12 Abs. 2 S.1 KonzVgV kann das Verfahren zur Vergabe einer Konzession nach Wahl der Konzessionsgeberin ein- oder mehrstufig durchgeführt werden.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A: Europaweite Transparenz der Beschaffungsabsicht
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Mit der unter Ziffer IV.2.1) genannten EU-Konzessionsbekanntmachung wurden europaweit alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer vom KG zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer durfte ein Erstangebot einreichen.
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B: Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung bzw. zum Wert der Konzession
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Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert der Konzession entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. der Konzession. Dieser Wert kann nicht veröffentlicht werden, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Konzessionen - beeinträchtigen würde.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
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