ESNM Poing - Ersatzneu au Schulschwimmbad / Neubau Mensa – LV 301 Edelstahlbecken / Hubboden Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 180-508513
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Poing
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85586
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.poing.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ESNM Poing - Ersatzneu au Schulschwimmbad / Neubau Mensa – LV 301 Edelstahlbecken / Hubboden
Edelstahlbecken für ein Schulschwimmbad mit Teilhubboden
Gruber Str. 2, 85586 Poing
Schulschwimmbecken in Edelstahl V4a mit Abmessungen 12,5m x 25m (Wasserfläche 312,5 m²), Wassertiefe
1,80m als Variobecken mit Zubehör (Startsockel, Handläufe, Steigleiter, Unterwasserscheinwerfer,
Schwimmleinen etc.).
Teilhubboden mit Abmessungen ca. 12,5m x 10m mit Schleppe. Wassertiefe im Bereich des Hubbodens
0-180cm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LV 301 - Edelstahlbecken / Hubboden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr.
2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de