331 WSLA - Waldorfschule Landshut_331-5000-01 Außenanlagen und Freiflächen Referenznummer der Bekanntmachung: 331-5000-01 Außenanlagen und Freiflächen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
331 WSLA - Waldorfschule Landshut_331-5000-01 Außenanlagen und Freiflächen
331 WSLA - Waldorfschule Landshut
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
2000 m3 Haufwerke und Aushubarbeiten1000 m3 Tragschichtmaterial200 m3 Oberboden5750 m2 Vegetationsflächen herrichten4500 m2 Rasen- und Wiesenansaat200 m2 Wassergeb. Belag und Schotterrasen600 m2 Pflasterflächen - Granitgroßstein550 m Granit-Ein- bis Dreizeiler65 m2 Nebengebäude50 m Entwässerungsrinnen65 m2 Dachbegrünung (Nebengebäude, Zwischenbau)100 m Zaunarbeiten100 m2 Treppenanlagen und Sitzstufen1 psch Ausstattung wie Bänke, Mülleimer, Fahrradständer1 psch Außenbeleuchtung1 psch Baumpflegearbeiten und Schutzmaßnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.