Ausschreibung für ein Rahmenabkommen über 24 Monate zur Erneuerung der aktiven Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 80520-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hausham
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83734
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.khagatharied.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung für ein Rahmenabkommen über 24 Monate zur Erneuerung der aktiven Netzwerkkomponenten
Das Krankenhaus Agatharied ist eine moderne Akutklinik mit 11 Fachabteilungen. Das Krankenhaus verfügt über 350 Betten und bearbeitet ca. 20.000 Fällen pro Jahr. Träger des Krankenhauses ist der Landkreis Miesbach. Im Landkreis Miesbach zählt das Krankenhaus zu einem der größten Arbeitgeber. Mit angeschlossener Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege und Krankenpflegehilfe und als akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-Universität München fördert das Krankenhaus die berufliche Entwicklung. Das Krankenhaus ist im Ausbau der Digitalisierung in allen Bereichen der klinischen Anwendungen und Abläufe. Die wesentliche Grundlage bildet eine flächendeckende, vollständige und leistungsfähige LAN- und WLAN-Infrastruktur in den Liegenschaften.
Hausham
Das Krankenhaus Agatharied ist eine moderne Akutklinik mit 11 Fachabteilungen. Das Krankenhaus verfügt über 350 Betten und bearbeitet ca. 20.000 Fällen pro Jahr. Träger des Krankenhauses ist der Landkreis Miesbach. Im Landkreis Miesbach zählt das Krankenhaus zu einem der größten Arbeitgeber. Mit angeschlossener Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege und Krankenpflegehilfe und als akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-Universität München fördert das Krankenhaus die berufliche Entwicklung. Das Krankenhaus ist im Ausbau der Digitalisierung in allen Bereichen der klinischen Anwendungen und Abläufe. Die wesentliche Grundlage bildet eine flächendeckende, vollständige und leistungsfähige LAN- und WLAN-Infrastruktur in den Liegenschaften.
Es wird ein Rahmenvertrag über 24 Monate für neue Netzwerkkomponenten ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst sämtliche aktiven Netzwerkkomponenten, um das Netzwerk zu erneuern. Außerdem soll zusätzlich zum LAN-Netzwerk das WLAN erneuert werden.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang umfasst die Lieferung und Implementierung von neuen Netzwerkkomponenten und einer neuen WLAN-Infrastruktur sowie WLAN-Access Points.
Die Auf- und Umrüstung der Bereiche wird im laufenden Betrieb des Krankenhauses erfolgen. Die einzelnen Bereiche sind somit für die Installation nicht geräumt.
Beim Öffnen der Flur-Decken zur Verlegung der Patchkabel und zu Installation und Anschluss der APs ist zu beachten, dass keine Mineralfasern freigesetzt werden.
Demontierte Deckenplatten sind in Absprache mit der Haustechnik ggf. auch außerhalb des Gebäudes zwischenzulagern (z. B. Balkon), offenbleibende Deckenbereiche sind außerhalb der Installationszeiten mit Folien zu verschließen (mit Klebeband oder evtl. mit Magneten befestigen).
Die Montage der 19"-Einbau-Einheiten in die IuK-Verteiler hat so zu erfolgen, dass der laufende LAN-Betrieb nicht gestört wird.
Für die IuK-Infrastruktur ist allgemein Folgendes sicher zu stellen:
- 24x7 Verfügbarkeit und möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der kritischen Infrastruktur auch bei Softwareupdates
- Erleichterung des Betriebes durch Automatisierungstools
- Priorisierungsmöglichkeit und Blocken von kritischen Datenströmen
- Optimiertes Roaming von sich bewegenden Nutzern/Endgeräten
Die Maßnahme muss bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit der Unterlage „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
(1) Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) (10fach);
(2) Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Mitarbeiter inkl.
Führungskräfte (10fach);
(3) Fünf Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (40fach) über in den letzten fünf Jahren (01/2017 bis einschließlich 12/2021) erbrachte
Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend drei Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die drei Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
Mindeskriterien:
- Lieferung und Installation von WLAN-Komponenten, inkl. aktive Netzwerktechnik & Implementierung in vorhandene IT-Systemlandschaft;
- Innerhalb der letzten 5 Jahre 2017 bis 2021 abgeschlossen;
Gewichtete Kriterien:
- Innerhalb der letzten 5 Jahre 2017 bis 2021 begonnen und abgeschlossen ;
- Für eine Liegenschaft mit mehr als 50 Räumen;
- Projektvolumen von mind. EUR 0,5 Mio. (brutto);
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich
des Auftrags in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV;
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV bei einem in der
Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je
Schadensfall von jeweils mindestens:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der
Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
(1) Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten
drei Jahren (2019, 2020, 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;
(2) Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1-3 VgV:
- im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden;
- der Nachweis kann beispielweise mit einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden;
- bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen Unternehmens hat der Bewerber das andere Unternehmen zugleich als
Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen;
- bei der Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Kapazität eines anderen Unternehmens wird die Zurverfügungstellung des Eignungskriteriums in Form einer gemeinsamen (=gesamtschuldnerische) Haftung im Sinne des § 47 Abs. 3 VgV durch das vorgenannte Unternehmen verlangt; auf Anforderung des Auftraggebers hat der Bewerber eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht.
(3) Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
(4) Angabe von drei Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten fünf Jahren (01/2017 bis
einschließlich 12/2021) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend drei Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die drei Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
Mindeskriterien:
- Lieferung und Installation von WLAN-Komponenten, inkl. aktive Netzwerktechnik & Implementierung in vorhandene IT-Systemlandschaft;
- Innerhalb der letzten 5 Jahre 2017 bis 2021 abgeschlossen;
Gewichtete Kriterien:
- Innerhalb der letzten 5 Jahre 2017 bis 2021 begonnen und abgeschlossen ;
- Für eine Liegenschaft mit mehr als 50 Räumen;
- Projektvolumen von mind. EUR 0,5 Mio. (brutto);
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]