Realisierungswettbewerb Neubau 4-zügige Realschule mit Zweifachsporthalle und Freisportflächen in Hohenbrunn
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://szv-m.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau 4-zügige Realschule mit Zweifachsporthalle und Freisportflächen in Hohenbrunn
Zur Entlastung der bestehenden Realschule in Neubiberg und zur Erweiterung des Schulangebots im Zweckverbandsgebiet wurde die Neugründung einer Realschule in Hohenbrunn beschlossen. Die Realschule in der Gemeinde Hohenbrunn wird vom Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises Münchens errichtet und soll von Schüler*innen aller Mitgliedsgemeinden besucht werden. Die sechsstufige Realschule (R6) soll 4-zügig (24 Klassen) für ca. 770 Schüler*innen errichtet werden.
Das Wettbewerbsgebiet liegt jenseits des westlichen Siedlungsrandes des Ortes Hohenbrunn. Der westliche Siedlungsrand wird durch die Bahngleise der Bahnstrecke München-Kreuzstraße begrenzt, westlich davon befindet sich derzeit Ackerland. Die Taufkirchner Straße (B 471) kreuzt die Bahngleise und führt von Westen in den Ortskern Hohenbrunns. Nördlich der Taufkirchener Straße und westlich der Bahngleise wird die Gemeinde um eine Ortserweiterung mit Wohnsiedlung und die mit dem vorliegenden Wettbewerb zu planende Realschule ergänzt.
Das Wettbewerbsgebiet besteht aus zwei Teilen, zum einen aus dem südöstlichen Gebiet mit einer Größe von ca. 26.200 m²,und zum anderen aus dem nordwestlichen Bereich, der ca. 16.200 m² groß ist. Auf den südöstlichen Teil sind das Schulgebäude der Realschule mit Pausenhoffläche und ein Allwetterplatz zu verorten. Des Weiteren soll auf dem Gelände eine Fläche von 8.000 m² für eine weitere Bildungs- und Erziehungseinrichtung der Gemeinde vorbehalten werden. Diese ist so zu positionieren, dass eine zukünftige Zuwegung und Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche gesichert ist. Auf dem nordwestlichen Bereich des Wettbewerbsgebiets sind die weiteren Freisportanlagen sowie ein Parkplatz anzuordnen.
Idealerweise wertet das Schulgebäude mit seinen Außenanlagen das Landschaftsbild auf, indem es sich unaufdringlich in das örtliche Erscheinungsbild einfügt. Wettbewerbsaufgabe ist eine sinnfällige städtebauliche Gesamtkonzeption für das Schulgebäude mit Zweifachsporthalle, Außenanlagen und einer belastbaren verkehrlichen Erschließung zu planen. Die Realschule soll sowohl für die Nutzer*innen als auch für Anwohner*innen einen identitätsstiftenden Charakter aufweisen.
Mit dem vorliegenden Wettbewerb erwartet sich der Auslober für das geplante Bauvorhaben gestalterisch, funktional und wirtschaftlich (in Bezug auf die Herstellungs-, Unterhalts- und Betriebskosten) überzeugende Lösungen. Insbesondere hinsichtlich moderner Lehrkonzepte und Digitalisierung sowie Umweltschutz und Nachhaltigkeit soll die Realschule in Hohenbrunn Modellcharakter aufweisen. Die Realschule soll bis zum Schulbeginn im September 2027 in wesentlichen Teilen fertiggestellt sein.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Mitte Januar 2023, Rückfragenbeantwortung bis: Anfang März 2023, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Mitte April 2023.
Auftragsgegenstand sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1-5. Der Auslober beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung Gebäude einerseits und über die Leistungen der Objektplanung Freianlagen andererseits geschlossen. Handelt es sich beim Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekturbüro und Landschaftsarchitekturbüro, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/gesamtschuldnerische Haftung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 20 Teilnehmern, von denen 6 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Gegenstand des Wettbewerbs sind die Gebäude- und Freianlagenplanung. Für die Teilnahme am Wettbewerb bewerben sich Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die Projektverantwortliche benennen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-5 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Gebäude bzw. Objektplanung Freianlagen mit Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR bzw. mit Herstellungskosten (KGr. 500 nach DIN 276, netto) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone IV zugeordnet sein. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2012 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen. Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR bzw. [Betrag gelöscht] EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-5 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
- Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt
- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Bebauung
- Qualität, Gestalt und Funktionalität der Grün- und Freiräume
- Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung
- Umsetzung des pädagogischen und räumlichen Konzepts
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
- Wirtschaftlichkeit
- Realisierbarkeit
Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Wettbewerbssumme enthalten sind [Betrag gelöscht] EUR an Bearbeitungshonoraren.
An Bearbeitungshonoraren werden insgesamt [Betrag gelöscht] EUR ausgeschüttet; bei 20 Teilnehmern sind das [Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmer, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb:
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und zum Verfahren sind über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der genannten Vergabeplattform eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und die Formblätter „Referenz Objektplanung Gebäude“ und „Referenz Objektplanung Freianlagen“ sowie ggf. (falls zutreffend) die Formblätter „Erklärung der Bewerbergemeinschaft Architekt, Landschaftsarchitekt“, „Erklärung der Bewerbergemeinschaft derselben Fachrichtung“, „Kapazitäten anderer Unternehmen" (Eignungsleihe) mit „Verpflichtungserklärung“ elektronisch über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb) Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Hierzu wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die folgende Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.1.10) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,
b) Bauvorhaben vergleichbarer Größe: Nachzuweisen sind je ein Referenzprojekt der Objektplanung Gebäude bzw. der Objektplanung Freianlagen mit folgenden Mindestvoraussetzungen:
- LPH 6-8 bearbeitet,
- Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, netto) [Betrag gelöscht] EUR bzw. (KGr. 500 nach DIN 276, netto) [Betrag gelöscht] EUR,
- Honorarzone IV,
- Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2013 oder später und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen,
- Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) ist den sich bewerbenden Personen zuzurechnen.
c) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist für den*die Architekt*in eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden von [Betrag gelöscht] EUR und für den*die Landschaftsarchitekt*in eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://szv-m.de