Fraunhofer-Forschungscampus in 91344 Waischenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 44-255341
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waischenfeld
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91344
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.iis.fraunhofer.de/de/profil/standorte/forschungscampus-waischenfeld.html
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Forschungscampus in 91344 Waischenfeld
Der Forschungscampus Waischenfeld ist ein Tagungs- und Rückzugsort für Fraunhofer- und Universitätsmitarbeitende, für Gruppen aus öffentlichen und gemeinnützigen Einrich-tungen sowie für Vereine und Verbände. In ländlicher Ruhe gelingt es hier, konzentriert zu arbeiten sowie Gruppen zu stärken und Netzwerke zu pflegen. Die Umgebung bietet zahlreiche Freizeitaktivitäten. Träger des Forschungscampus ist das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS in Erlangen.
Reinigungsdienstleistungen:
Für die Sauberkeit des gesamten Hauses ist das geschulte Personal des Dienstleisters zuständig. Über drei Lose erstrecken sich die auszuschreibenden Leistungen: Von der Fensterreinigung, der Pflege der Außenanlagen bis hin zum Kehr- und Winterdienst. Der Forschungscampus erwartet, dass die Reinigungskräfte mindestens über das Sprachniveau B1 verfügen, jedoch am besten B2 oder besser.
Fensterreinigung
91344 Waischenfeld, Fraunhofer Platz 1
Fensterreinigung des Forschungscampus IIS
3x 12 Monate
Pflege der Außenanlgen
91344 Waischenfeld, Fraunhofer Platz 1
Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu pflegenden Flächen in einem anspre-chendem Äußeren sich befinden, da über das Jahr verteilt die unterschiedlichsten Maß-nahmen für Pflege und Erhalt durchgeführt werden. Der Forschungscampus erwartet ei-ne fachlich einwandfreie und gewissenhaft Ausführung durch Gärtner der Tarifgruppe 4.4. (Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen Fachrichtung des Gar-tenbaus oder Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnisse und Fähig-keiten, mit bis zu dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Land-schafts- und Sportplatzbaus, die ständig fachbezogene Arbeiten selbständig verrichten). Diese Qualifikation weisen sie bitte durch geeignete Unterlagen nach.
3x 12 Monate
Winter- und Kehrdienst
91344 Waischenfeld Fraunhofer Platz 1
Der Auftragnehmer stellt alle für den Winter- und Kehrdienst erforderlichen Maschinen und Geräte, Besen und sonstigen Hilfsmittel.
Die Geräte sind nach jedem Einsatz zu reinigen und ggfs. zu betanken. Die Reinigung kann auf der Hoffläche durchgeführt werden. Ein Wasseranschluss ist vorhanden. Schlauch, Reinigungsmittel- und Geräte sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Das Betanken der Ge-räte erfolgt mit Treibstoffkanistern. Der Auftragnehmer trägt die Treibstoffkosten und ist für das Betanken der Geräte zuständig. Die Geräte können an den dafür vorgesehenen Stell-plätzen abgestellt werden.
3x 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.