Beratungsungsleistungen/Gutachten zur Entwicklung einer standortübergreifenden Medizinstrategie Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8418800
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-ingolstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsungsleistungen/Gutachten zur Entwicklung einer standortübergreifenden Medizinstrategie
Die Leistung betrifft die Restrukturierung und Optimierung der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung in der Planungsregion Ingolstadt und die Prüfung der Möglichkeiten eines gemeinsamen Handelns des Auftraggebers mit anderen Kliniken und Krankenhäusern. Zur Beratung gehört nebst der Fertigung von Vermerken, Konzepten und der Ausarbeitung von Strategiepapieren insbesondere ein Gutachten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistung betrifft die Restrukturierung und Optimierung der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung in der Planungsregion Ingolstadt und die Prüfung der Möglichkeiten eines gemeinsamen Handelns des Auftraggebers mit anderen Kliniken und Krankenhäusern. Zur Beratung gehört nebst der Fertigung von Vermerken, Konzepten und der Ausarbeitung von Strategiepapieren insbesondere ein Gutachten.
Gegenstand der Begutachtung ist insbesondere die Beurteilung der stationären und ambulanten Beurteilung und die Beratung hinsichtlich Transaktionsprozessen einschließlich due dilligence, commercial, tax and legal, financial. Erforderlich ist eine Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung.
Gehen im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mehr als an der Zahl 4 Teilnahmeanträge von grundsätzlich geeigneten Bewerbern ein, so erfolgt die Auswahl anhand einer Bewertungsmatrix:
- Gewichtung: 50% Anzahl der vergleichbaren Referenzprojekte
- Gewichtung: 50% Beratungsumsatz Gesundheitssektor.
Bei dem ersten qualitativen Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb, also der „Anzahl der vergleichbaren Referenzprojekte“, entscheidet jeweils die absolute Zahl der angeführten Projekte. Ein Mehr an Projekten bedeutet eine bessere Wertung (einen besseren Punktwert) im Vergleich zu dem Konkurrenten. Voraussetzung ist, dass die Projekte gemäß den genannten Mindestbedingungen (Zeitraum, Abschlussdatum, Umsatz) wertbar sind.
Bei dem zweiten qualitativen Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb, also dem „Beratungsumsatz Gesundheitssektor“, entscheidet der durchschnittliche Umsatz über alle abgefragten Jahre (2016 bis 2021 einschließlich). Ist der Umsatz höher, so erhält der Bewerber einen höheren Punktwert. Auch hier ist Voraussetzung, dass die Umsätze die genannten Mindestanforderungen erreichen oder übersteigen, und der Teilnahmeantrag damit wertbar ist.
Für jedes „Mehr“ an vergleichbaren Referenzprojekten (Kriterium 1) oder relevanten Umsätzen (Kriterium 2) werden bessere Punktwerte vergeben. Es wird ein sog. „Ranking“ erstellt, sodann werden die Punktwerte addiert. Die Gesamtpunktzahl entscheidet.
Weiter gilt: Gehen im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs nicht mehr als 4 gleichermaßen geeignete Teilnahmeanträge ein, so erfolgt keine Auswahl anhand der vorgenannten Bewertungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie Unternehmensberater.
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- oder durch einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Nachunternehmer sind ausgeschlossen. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist grundsätzlich jedes einzelne Mitglied verpflichtet, bereits mit dem Teilnahmeantrag diese Erklärungen jeweils für das eigene Unternehmen abzugeben. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich das Formblatt L 1314 „Bewerbergemeinschaft“ abzugeben.
Umfassende Beratungserfahrungen im Gesundheitsbereich (due dilligence, commercial, tax, legal, financial.) (Vorzulegen sind aussagefähige Eigenerklärungen.)
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag.
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- oder durch einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Nachunternehmer sind ausgeschlossen. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist grundsätzlich jedes einzelne Mitglied verpflichtet, bereits mit dem Teilnahmeantrag diese Erklärungen jeweils für das eigene Unternehmen abzugeben. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich das Formblatt L 1314 „Bewerbergemeinschaft“ abzugeben.
Beratungsumsatz von mindestens durchschnittlich 200.000 € jährlich netto im Gesundheitssektor.
- Vier Geeignete Referenzprojekte im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2021 mit Abschluss spätestens zu dem letztgenannten Termin (Vorzulegen sind aussagefähige Eigenerklärungen.)
- Expertise im stationären und ambulanten Versorgungsbereich sowie den Bereich Rehabilitation (Vorzulegen sind aussagefähige Eigenerklärungen.)
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- oder durch einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Nachunternehmer sind ausgeschlossen. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen.Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist grundsätzlich jedes einzelne Mitglied verpflichtet, bereits mit dem Teilnahmeantrag diese Erklärungen jeweils für das eigene Unternehmen abzugeben. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist zusätzlich das Formblatt L 1314 „Bewerbergemeinschaft“ abzugeben.
Mindestzahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in Deutschland: 2000 Personen.
Abgabe einer „Eigenerklärung Bezug Russland“ entsprechend der Verordnung (EU) 2022/ 576 (Amtliches Formblatt L 127). Abgabe einer „Scientology-Schutzerklärung“ gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.