Zeppelinstraße, Lernort Zeppelinfeld, VgV, Ingenieurleistungen Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022005512
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Zeppelinstraße, Lernort Zeppelinfeld, VgV, Ingenieurleistungen Elektrotechnik
Planungsleistungen zur Elektrotechnik für den Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld/ -tribüne
Die Stadt Nürnberg plant die Neugestaltung (bauliche Sicherung und Entwicklung) des Zeppelinfelds zum Lern- und Begegnungsort.
In diesem VgV-Verfahren sollen ausschließlich die notwendigen Planungsleistungen der Elektrotechnik für die Maßnahme Zeppelinfeld, (Fertigstellung Ende 2032) gemäß der HOAI ausgeschrieben werden.
Vorab zu diesem VgV-Verfahren wurde aufgrund der gravierenden Unterschiede in der Aufgabenstellung („Besucherzentrum und Gastronomie“ im Bahnhof Dutzendteich gegenüber Museumsnutzung und kulturelles Angebot Zeppelinfeld), sowie der unterschiedlichen Laufzeit und Fertigstellungstermine die Maßnahme bzgl. der Elektroplanungsleistungen in zwei Planungsleistungen unterteilt. In einem separat stattgefundenen UVgO-Verfahren sind die Planungsleistungen des Bahnhofsgebäudes Dutzendteich (Fertigstellung Frühjahr 2026) ausgeschrieben und vergeben worden. Die Zusammenarbeit/ Abstimmung mit den Planern dieser kleineren Maßnahme ist Bestandteil des Auftrags und ist in den Kosten mit einzukalkulieren.
Seit vielen Jahrzehnten setzen sich Stadt und Bürgerschaft mit der NS-Vergangenheit auseinander.
Seit 1973 stehen alle Bauwerke auf dem Gelände unter Denkmalschutz. Von 1985 bis 2000 gab es in der Zeppelintribüne eine erste Ausstellung zur Geschichte des Ortes, als Vorläufer des 2001 eröffneten Dokumentationszentrums in der Kongresshalle. Im Jahr 2004 beschloss der Stadtrat die „Leitlinien/ Leitgedanken zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände“.
In diesen Leitlinien werden u.a. folgende Ziele aufgestellt:
„Die Zeugnisse der NS-Zeit sind als Denkmäler und Geschichtsquellen in ihrem heutigen Aussehen, das teilweise nur noch Reste eines früheren Zustands darstellt, zu bewahren. Dies bedeutet auch, dass ihre räumliche Wirkung im Umfeld erhalten bleibt. Angestrebt wird weder ein bewusster Verfall der Bausubstanz noch eine Rekonstruktion des nicht mehr Vorhandenen.“
Auch von den Planenden der Elektrotechnik wird erwartet, dass sie besonders sensibel mit den historisch belasteten Bausubstanzen umgehen können.
Die Planung umfasst alle Leistungen der KG 440, 450 und 470 für Zeppelintribüne und Zeppelinfeld:
a) Erschließung Gebäude (Strom, Feuerwehr, Telekom)
b) Bereich Starkstromanlagen (Ausstattung der Nutzflächen in Bezug auf Beleuchtung, elektr. Anschlüsse etc.)
c) Bereich Fernmelde- und Informationsanlagen (Bei Bedarf: Sicherheitstechnische Anlagen wie BMA, BOS, EMA; WLAN, Videotechnik etc.)
d) weitere Aufgabengebiete wie ggf. PV-Anlage, E-Mobilität etc.
Für die Auswahl eines geeigneten Bewerbers werden Referenzprojekte bewertet.
Es werden max. drei Referenzen mit folgenden Angaben bewertet:
- Neubau und/oder Sanierung eines kulturellen Objektes mit oder ohne Museumsnutzung oder vergleichbarer Objekte.
Als vergleichbare Objekte werden u.a. Referenzen für folgende Bereiche gewertet:
+ Sanierungen mit Vorgaben aus dem Denkmalschutz
+ Neugestaltung/Neubau von Lern- und Begegnungsorten
- Inbetriebnahme innerhalb der letzten 7 Jahre
- Abgeschlossene Ausführung mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8
Erstellen Sie bitte je Referenzobjekt eine aussagekräftige Zusammenfassung auf maximal zwei DIN A4 Seiten. Geben Sie darin eine kurze Beschreibung der Maßnahme und nachfolgende Angaben an:
- Bearbeitete und abgeschlossene Leistungsphasen inkl. Datum der Inbetriebnahme
- Bearbeitete Anlagengruppen
- Gesamtbausumme der bearbeiteten Anlagengruppen (netto)
- Bausumme Starkstromanlagen (440, netto)
- Bausumme Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (450, 470, netto)
- Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer
- Ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers
Bei fehlenden bzw. nicht vollständigen Angaben wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
Referenzschreiben sind nicht verpflichtend. Sollten Referenzschreiben eingereicht werden, können sie nur gewertet werden, wenn sie die Einhaltung der Kosten und die Termintreue bescheinigen.
Neben den Referenzen weitere Angaben abgefragt und bewertet:
- allgemeinen Bürostruktur (Organigramm)
- Qualifikationen der Führungskräfte und Mitarbeiter sowie deren Berufserfahrung
- Standards hinsichtlich Arbeitsqualität (Darstellung und Erläuterung der Prozesse).
- Kommunikation mit den Planungsbeteiligten
- Kommunikation mit der Auftraggeberin
- technische Büroausstattung
- Organisation der erforderlichen Präsenz während der Planungs- und Ausführungszeit
- Kostenkontrolle
- Qualitätskontrolle
- Einhaltung der vorgegebenen Termine für Planungsabläufe
Die genaue Punktewertung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Anzahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ergibt sich aus der Prüfung und Auswertung der eingegangenen Teilnehmeranträge.
Die Auftraggeberin behält sich die stufenweise (auch teilweise) Beauftragung einzelner Leistungsphasen der HOAI sowie die Beauftragung von einzelnen Leistungsphasen der HOAI zugeordneten Besonderen Leistungen vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur oder Ingenieurin oder vergleichbarer Nachweis. Im Auftragsfall ist eine Erklärung nach §1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Gefordert werden Nachweise und Angaben nach §46 VgV wie der Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 in Verbindung mit DIN EN 54 und VDE 0833 als Fachfirma und als verantwortliche Person.
a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise und Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
Der Bewerber muss aufzeigen, dass er im Auftragsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden verfügt, oder bereit ist diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragsdauer und bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist unterhalten und spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss durch Vorlage eines Versicherungsscheins nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz mindestens in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht und dieser Betrag in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung steht.
Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in EUR.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
a) Wenn die geforderte Versicherung nicht den o.g. Anforderungen entspricht, führt dies zum Ausschluss
b) Die Höhe des Umsatzes wird im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Führungskräfte für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte, einschließlich der Ingenieure) für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Ingenieure, die in der Zahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte) enthalten sind, für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist die Summe der Mitarbeiter der Gemeinschaft anzugeben.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Die Zahl der Führungskräfte, Beschäftigten und Ingenieure werden im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der personellen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber oder die Bewerberin zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder mindestens der Berufsbezeichnung "Bachelor" berechtigt ist. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so werden die fachlichen Anforderungen erfüllt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der geforderten Fachrichtung verfügt, die der Aufgabenstellung entspricht. Die Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG ist dabei Grundlage. Die Anerkennung ist mit einer beglaubigten Übersetzung nachzuweisen und zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Gefordert werden Nachweise und Angaben nach §46 VgV wie der Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 in Verbindung mit DIN EN 54 und VDE 0833 als Fachfirma und als verantwortliche Person.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Bewerber haben mittels Eigenerklärung anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
- Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet (Auswahlschritt II).
- Es ist nur die digitale Bearbeitung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
- Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger als 10 Tage (voraussichtlich 15 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu verkürzen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige Einvernehmen hergestellt (§17 Abs. 7 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.