Externe Rechts- und Beratungsleistung Verkauf Klinik Donaustauf Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2022-0076
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Rechts- und Beratungsleistung Verkauf Klinik Donaustauf
Externe Rechts- und Beratungsleistung Verkauf Klinik Donaustauf
Klinik Donaustauf
Ludwigstraße 68
93093 Donaustauf
Gegenstand des Vertrags ist die Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens und einer rechtlichen Beratung im Rahmen der Verkaufsvorbereitung und -begleitung der Klinik Donaustauf.
Vertragsgegenstand sind als Dienstleistung:
Leitung des Projekts unter Einbindung der Mitarbeitenden des Trägers sowie der Klinik bis hin zur finalen Abwicklung einer etwaigen Transaktion, insbesondere:
- Vorbereitung und Verkaufsplanung,
- Durchführung einer Vendor Due Diligence unter Einbindung rechtlicher Expertise,
- Erstellung von Verkaufsunterlagen,
- Vorbereitung und Begleitung von Marktsondierungsgesprächen,
- Bereitstellung ausgewählter Verkaufsunterlagen für potenzielle Käufer,
- Erhalt und Auswertung indikativer Angebote,
- Verkäuferseitige Begleitung einer Due Diligence potentieller Käufer,
- Erarbeitung einer Transaktionsstruktur,
- Begleitung von Hausbegehungen und Management-Präsentationen,
- Begleitung und rechtliche Beratung im Rahmen der Vertragsverhandlungen,
- Abwicklung des Vertragsmanagements,
- Berichterstattung über den Projektfortschritt in regelmäßigen Abständen
- Präsentation(en) für den Vorstand
Die komplette Rechts- und Beratungsleistung Verkaufsvorbereitung und -begleitung der Klinik Donaustauf wird durch die entsprechenden Phase 0, 1 , 2 und 3 abgewickelt.
"Phase 0":
- Interne Vorbereitung (Kriterienkatalog) und Verkaufsplanung
- Abstimmung Long List/Short List
- Darstellung Business Case
- Business Plan
- Durchführung der Vendor Due Diligence
- Erstellung von aussagekräftigen Verkaufsunterlagen
- Individuelle Ansprache und Festlegung engerer Kreis möglicher Gesellschafter bzw. potentieller Käufer
"Phase 1":
- Übersendung von Informationen an mögliche Gesellschafter bzw. potenzielle Käufer
- Zugang ausgewählter Interessenten/ potenzielle Käufer zum Datenraum mit ausgewählten Dokumenten
- Erhalt und Auswertung indikativer Angebote
"Phase 2":
- Zugang zum erweiterten Datenraum für ausgewählte mögliche Käufer
- Beantwortung von Fragen zum Datenraum (Recht, Steuern, Finanzen)
- Erarbeitung Transaktionsstruktur
- Hausbegehungen und Management-Präsentationen
- Entwurf Kaufvertrag
- Erhalt und Auswertung finaler Angebote
"Phase 3":
- Organisation, Führung und Begleitung sowie Nachbereitung der Vertragsverhandlungen
- Organisation und Vorbereitung der Vertragsunterzeichnung (Signing)
- Ggf. Fairness Opinion
- Ggf. kartellrechtliche Prüfung und Genehmigung
- Closing
Zusätzlich fallen Kosten für die rechtliche Bewertung im Rahmen der Vendor Due
Diligence sowie für die rechtliche Beratung bei den Verkaufsverhandlungen an.
Der Auftraggeber prüft nach Abschluss jeder Phase (siehe Gruppe 1) die Ergebnisse und behält sich (insb. sofern keine potenziellen Käufer gefunden wurden und der Projektabschluss (Verkauf Klinik Donaustauf) nicht erfüllt werden kann) Änderungen in der Abfolge der Phasen sowie die vorzeitige Beendigung des Vertrages vor. Die Beendigung des Vertrages vor Projektabschluss wird dem Auftragnehmer in Text- oder Schriftform mitgeteilt. Eine finanzielle Entschädigung im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages erfolgt nicht. Bezahlt werden ausschließlich die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die "Eigenerklärung zur Eignung - NU" auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
innerhalb der gesetzten angemessenen Frist durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden
Angaben vorzulegen:
o Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
o Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
o Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
o Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden,
o Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss,
o Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
o Verpflichtungserklärung, dass alle Änderungen, die sich zu den Inhalten der abgegebenen Erklärungen während der Vertragslaufzeit ergeben, unverzüglich dem Auftraggeber angezeigt werden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden
Angaben vorzulegen:
• die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben:
o mindestens 2 Referenzen über in den letzten drei Jahren durch den Bieter erbrachte vergleichbare Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
o mit folgenden Referenzangaben:
- Bezeichnung, Auftragsgegenstand
- Auftraggeber (der Referenz)
- Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Anschrift (des Referenzgebers)
- Ansprechpartner (des Referenzgebers)
- Telefonnummer des Ansprechpartners
- Angabe, welche vertragliche Bindung besteht
- Angabe, ob der Vertrag vorzeitig durch den Auftraggeber gekündigt wurde
- Angabe des Vertragszeitraums
- Angabe, ob es sich um eine Beratungsdienstleistung für den Verkauf eines Krankenhauses oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens handelt
• vollständig ausgefüllte Anlage "Angaben Projektleitung" mit folgenden Angaben/ Inhalten:
o Name, berufliche Qualifikation und Berufserfahrung (Jahre) Berufserfahrung in der Beratung von Krankenhäusern
o Mindestens 2 mit der zu vergebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte mit folgenden Referenzangaben:
- Bezeichnung, Auftragsgegenstand
- Auftraggeber (der Referenz)
- Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Anschrift (des Referenzgebers)
- Ansprechpartner (des Referenzgebers)
- Telefonnummer des Ansprechpartners
- Angabe, welche vertragliche Bindung besteht
- Angabe, ob der Vertrag vorzeitig durch den Auftraggeber gekündigt wurde
- Angabe des Vertragszeitraums
- Angabe, für welchen Bereich die Beratungsdienstleistung erfolgte
• Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland
• Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend).
• Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend).
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die "Eigenerklärungen zur Eignung - NU" auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
• Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend)
• Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend)
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen brauchen nicht mit dem Angebot eingereicht zu werden, sind jedoch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
• Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, siehe Ziffer 1.6 der Bewerbungsbedingungen
• Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, siehe Ziffer 1.7 der Bewerbungsbedingungen
• Unterlagen zur Preisermittlung (Kalkulation), siehe Ziffer 1.4.4 der Bewerbungsbedingungen
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Mit der zu vergebenden Leistung sind nur Leistungen vergleichbar, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Leistung wurde erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber vorzeitig gekündigt wurde.
- Beratungsdienstleistung für den Verkauf eines Krankenhauses oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens.
An die Projektleitung bestehen folgende Mindestanforderungen:
- Projektleitung muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Beratung von Krankenhäusern oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens vorweisen.
- Die Leistung wurde erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber vorzeitig gekündigt wurde.
- Beratungsdienstleistung für den Verkauf eines Krankenhauses oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. In Einzelfällen wird der Auftraggeber zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.