Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes na Referenznummer der Bekanntmachung: TEISNACH01-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09276143
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teisnach
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94244
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teisnach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes na
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link:
Los 1: Ortsteile Oed, Teisnach
Ortsteile Oed, Teisnach
Los 1: Ortsteile Oed, Teisnach Das Erschließungsgebiet der Lose ist in Anlage 2 (Übersichtskarte bzw. Detailkarte) dargestellt. Teilgebiete im Ausbaugebiet mit vorhandener (ultraschneller) NGA-Versorgung sind nicht bekannt und wurden ebenso wenig wie geplante eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen im Rahmen der durchgeführten Markterkundung mitgeteilt. Die auszubauenden Adressen der Lose ergeben sich aus der Anlage 3 (Adressliste). Maßgeblich für die Definition des Erschließungsgebietes ist hierbei die Adressliste.
Geforderte Sicherheiten: keine
Los 2: Ortsteile Arnetsried, Aschersdorf, Hofstatt, Kaikenried, Weiden
Ortsteile Arnetsried, Aschersdorf, Hofstatt, Kaikenried, Weiden
Das Erschließungsgebiet der Lose ist in Anlage 2 (Übersichtskarte bzw. Detailkarte) dargestellt. Teilgebiete im Ausbaugebiet mit vorhandener (ultraschneller) NGA-Versorgung sind nicht bekannt und wurden ebenso wenig wie geplante eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen im Rahmen der durchgeführten Markterkundung mitgeteilt. Die auszubauenden Adressen der Lose ergeben sich aus der Anlage 3 (Adressliste). Maßgeblich für die Definition des Erschließungsgebietes ist hierbei die Adressliste.
Geforderte Sicherheiten: keine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Teisnach
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94244
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013, sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (BayGibitR, vom 29.01.2020, Az. 75-O 1903-8/198). Das offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV durchgeführt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]