VGV - Eisenbahnüberführung Balanstraße Referenznummer der Bekanntmachung: T60b291422
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV - Eisenbahnüberführung Balanstraße
Ingenieurleistungen:
- Verkehrsanlagen gem. HOAI Par. 47, Lph. 8 besondere Leistungen ÖBÜ
- Konstr. Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gem. HOAI Par. 43 und Par. 51, Lph. 8 besondere Leistungen ÖBÜ
- Ingenieurbauwerke der Abwasserentsorgung gem. HOAI Par. 43, Lph. 8 besondere Leistungen ÖBÜ
- Gewerkeübergreifend: SiGeKo gem. BaustellV, Verkehrszeichenpläne, Beantragung der verkehrsrechtl. Anordnung und Erstellung der Kostenaufgliederung zur Abrechnung gem. Kreuzungsvereinbarung
81541 München
Eisenbahnüberführung Balanstraße
zwischen Orleanstraße und St.-Cajetan-Straße
Erbringung von Ingenieurleistungen für das Projekt EÜ Balanstraße für: 1.) Verkehrsanlagen: HOAI §47, Lph. 8 - besondere Leistungen ÖBÜ
inkl. Nachtragsprüfung (dem Grunde und der Höhe nach), Baustellenprotokolle, Fotodokumentation, Abnahme der Verkehrsführung einer Arbeitsstelle, Koordination der ökologischen Baubegleitung als auch die Belange der dort anliegenden Anwohner mit den individuellen Anpassungsarbeiten an deren Bestand.
2.) Konstruktive Ingenieurbauwerke: HOAI §43 und §51, Lph. 8 - besondere Leistungen ÖBÜ
inkl. Nachtragsprüfung (dem Grunde und der Höhe nach), Baustellenprotokolle, Fotodokumentation auch der Bewehrungsabnahmen, Überwachen bzw. ingenieurtechn. Kontrolle der Ausführung von Tragwerken und der Baubehelfe.
3.) Ingenieurbauwerke der Abwasserentsorgung: HOAI §43, Lph. 8 - besondere Leistungen ÖBÜ
inkl. Nachtragsprüfung (dem Grunde und der Höhe nach), Baustellenprotokolle, Fotodokumentation, Überwachen bzw. ingenieurtechn. Kontrolle der Ausführung von Tragwerken und der Baubehelfe als auch die Koordination und Abstimmung mit Hauseigentünern/Hausverwaltungen für den Umbau von Hausanschlüssen und eine betontechnologische Beratung mit Werksabnahme.
4.) Gewerkeübergreifende (1.-3.) Leistungen:
Folgende zu erbringende Leistungen betreffen alle Gewerke (Verkehrsanlagen, konstruktive Ingenieurbauwerke und Ingenieurbauwerke der Abwasserentsorgung):
Die Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gem. BaustellV, sowie das erstellen der Verkehrszeichenpläne, die Beantragung einer verkehrsrechtl. Anordnung, Spartenkoordinierung, Altlastenkoordinierung/Aushubüberwachung, Koordinierung der Kampfmittelfirmen und Erstellung einer Kostenaufgliederung/Kostendarstellung zur Abrechnung gem. der Kreuzungsvereinbarung zw. der LHM/MSE und der DB Netz AG.
Der Umgriff und der Umfang der Maßnahme ist aus den beiliegenden Planunterlagen ersichtlich.
Beschreibung der Baumaßnahme:
Allgemein:
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Brückenbauwerke durch die DB Netz AG wird auch die bestehende Balanstraße zwischen den Knotenpunkten Balan-/Orleansstraße im Norden und Balan-/St.-Cajetan-Straße im Süden durch die Landeshauptstadt München umgebaut.
Die Balanstraße verbindet die Stadtteile Haidhausen und Ramersdorf und ist im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2005 als örtliche Hauptverkehrsstraße mit maßgebender Verbindungsfunktion (Sekundärnetz) ausgewiesen.
Im Rahmen des Radverkehrsnetzes stellt sie eine wichtige Verbindung dar und im Netzkonzept Radverkehr des Verkehrsentwicklungsplans (VEP-R) als Hauptroute ausgewiesen.
Die lichte Höhe des Brückenbauwerks wird entsprechend der Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (Vollversammlung vom 21.10.2015; Programm im Zuge der Erneuerung von Eisenbahnbrücken durch die DB, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02840) für die ungehinderte Durchfahrt von LKWs ausgelegt und beträgt 4,40 m. Aus diesem Grund wird die Gradiente der Fahrbahn um ca. 1,50 m abgesenkt.
Rampen und Stützbauwerke:
Zur Überbrückung der Höhendifferenz zwischen dem Geh- und Radweg und der Fahrbahn wird eine Winkelstützwand mit einer maximalen Höhe von ca. 1,40 m und
einer Länge von ca. 100 m erforderlich. Als Absturzsicherungen wird auf der Winkelstützwand auf gesamter Länge ein Geländer angeordnet.
Abwasserkanal:
Im betroffenen Bereich verläuft im Bestand von Süden kommend ein Mauerwerkskanal UE 600/1100 aus dem Jahr 1901. Dieser weitet sich auf Höhe Balanstraße Nr. 55 zu einem Kanal NE 900/1350 auf und verläuft weiter in Richtung Orleansstraße. Aufgrund der Absenkung der Fahrbahn kann der bestehende Kanal nicht weiter betrieben werden und muss auf einer Länge von ca. 167 m in den neuen, hochliegenden östlichen Geh- und Radweg verlegt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet
sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten
erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden. Die Referenzangaben
werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem
Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen. Bei der Bewertung der Referenzen werden alle
benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen
Referenzen nicht überschritten ist. Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu
hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH
bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die
die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen
Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU)
zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
c) Vorlage der Bescheinigung nach MVAS 99 des Bewerbers bzw. der benannten verantwortlichen Person, die
mit der ÖBÜ und der Überwachung der Verkehrssicherung betraut wird.
d) Nachweis, dass innerhalb der üblichen Arbeitszeiten eine Erreichbarkeit der Baustelle innerhalb von 60 min gewährleistet werden kann.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 4 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit
folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio.
EUR für Personenschäden und mind. 3,0Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines
Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen
pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine
Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen,
wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom
Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
3) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so
hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für noch
weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
4) Beabsichtigt ein Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so ha t er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen
eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die
für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn
diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen diese Unternehmen in dem Umfang,
in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine
entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2015 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 96 %):
Referenz 1 – 2 (Verkehrsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau):
a) Anzahl der beteiligten Gewerke
b) Innerstädtische Großstadtlage
c) Endgültige Verkehrsanlagen
d) Kreuzungen mit LSA vorhanden
e) Spartenkoordinierung mit umfangreichen Verlegungen von mindesten 3 verschiedenen Leitungssparten (z.B. Strom, Wasser, Telekommunikation)
f) Komplexität der Bauabwicklung
g) Komplexität im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken
h) Komplexität Erdarbeiten
i) Bewertung der erbrachten Leistungen im Referenzzeitraum
Referenz 3 (Ingenieurbauwerke der Abwasserentsorgung):
a) Anzahl der beteiligten Gewerke
b) Innerstädtische Großstadtlage
c) Art des hergestellten Kanalprofils
d) Material der hergestellten Kanäle
e) Sonderbauwerke im Kanalprofi
f) Kanalumbaumaßnahme bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Vorflut
g) Komplexität im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken
h) Baukosten DIN 276 KG 200 und 500 (brutto in EUR)
i) Bewertung der erbrachten Leistungen im Referenzzeitraum
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
a) Verkehrszeichenplanung
b) Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gem. BaustellV (SiGeKo)
c) Altlastenkoordinierung
d) Projekterfahrung des Bewerbers mit der Betreuung von komplexen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG)
e) Projekterfahrung des Bewerbers mit der Betreuung von komplexen Kanalbauwerken
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so
dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der
Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail;
Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten
Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in
Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils.
Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als
Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung
der Leistungsphase 8 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum
Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums
abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an
Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien
aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens
einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren
Bewertung.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
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Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
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3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland