Neubau Grund-und Mittelschule mit 2-fach Sporthalle, Hallenbad und Parkdeck in Asbach-Bäumenheim - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Asbach-Bäumenheim
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asbach-baeumenheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1bec9f
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1bec9f
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grund-und Mittelschule mit 2-fach Sporthalle, Hallenbad und Parkdeck in Asbach-Bäumenheim - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI
Die geplante Maßnahme umfasst folgende Teilmaßnahmen, die unter laufendem Schulbetrieb, z.T. bauabschnittsweise abgewickelt werden müssen:
- Neubau Grund- u. Mitelschule mit insg. 15-16 Klassen,
- Neubau 2-fach Sporthalle (Hallensportfläche: 27m x 30m (= 2 Felder)),
- Neubau Hallenbad (Schwimmerbecken mit 2m Tiefe und 15 x 25m Wasserfläche (sechs Bahnen) mit Hubboden in Teilfläche, Nichtschwimmer-/Schwimmlernbecken mit Wassergewöhnungstreppe, abgetrenntem Bereich für Kinder und ca. 80m² Wasserfläche, Tiefe 0,6m bis 1,35m, Integration kleiner Kinderattraktionen im Bereich des Nichtschwimmerbeckens,
- Neubau Parkdeck für ca. 76 Pkw-Stellplätzen.
Die Abbruchplanung sowie die Planung der ggf. erforderlichen Interimsmaßnahmen sind nicht Teil dieser Ausschreibung und werden separat vergeben.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Grund- und Mittelschule Asbach-Bäumenheim,
Josef-Dunau-Ring 4,
86663 Asbach-Bäumenheim.
Der Schulverband Asbach-Bäumenheim (bestehend aus den Gemeinden Asbach-Bäumenheim, Mertingen und Oberndorf) beabsichtigt den Neubau der Grund- und Mittelschule mit 2-fach Sporthalle, Hallenbad und Parkdeck in Asbach-Bäumenheim. Der Schulverband fungiert hierbei als Träger für die Mittelschule, die Gemeinde als Träger der Grundschule, der Sporthalle und des Hallenbades.
Nach bereits erfolgter Prüfung einer Sanierungslösung für die Bestandsgebäude (Schule, Sporthalle mit Hallenbad) wurde aufgrund des ermittelten Kosten-Nutzen-Verhältnisses eine Entscheidung zugunsten einer Neubaulösung getroffen.
Die Bedarfsplanung sieht bei stabilen bis leicht ansteigenden Schülerzahlen einen Schulbetrieb mit insgesamt 15-16 Klassen im Rahmen eines zeitgemäßen pädagogischen Konzeptes vor. Daraus ergibt sich eine Flächenanforderung von ca. 4.100 m² Geschoßfläche zzgl. Außenanlagen. Die Größe des Planungsbereichs beläuft sich auf ca. 23.500 m² Fläche (einschließlich bestehender Außensportanlagen und eines Verkehrsübungsplatzes).
Im Hinblick auf die Projektrealisierung wurde 2020-2022 eine zweistufige Machbarkeitsstudie (Unterlagen werden als Vergabeunterlage G im Rahmen des VgV-Verfahrens zur Verfügung gestellt) erstellt. In der ersten Stufe wurden Grundsatzfragen der Kosten, der Finanzierbarkeit der städtebaulichen Rahmenplanung und der erforderlichen Raumprogramme behandelt. Anhand der Ergebnisse wurde u.a. entschieden, dass auch die ursprünglich zum Erhalt vorgesehene bestehende Sporthalle mit Hallenbad im Untergeschoß durch einen Neubau ersetzt werden soll.
In der zweiten Stufe der Machbarkeitsstudie wurden die Details zur Realisierbarkeit des Neubaus von Schule, Sporthalle und Hallenbad untersucht, darunter die Positionierung der Baukörper, die Herstellung von Stellplätzen sowie der Entwurf von Funktionsschemata auf Geschoßebene.
Das vorläufige Raumprogramm für das Schulgebäude beläuft sich auf eine BGF von ca. 5.000 m² und einen Pausenhof (mind. 1.350 m²). Die 2-fach-Sporthalle erfordert ca. 1.200 m², das Hallenbad ca. 2.000 m² BGF. Hierin eingeschlossen ist die Errichtung eines Saunabereichs sowie eines Kinderspielbereichs für das Bad, welches dadurch über die reine Sport- und Lehrfunktion hinaus einen Mehrwert in Bezug auf das Freizeit- und Erholungsangebot für die Bevölkerung der umliegenden Ortschaften erhalten soll.
Die Kostenprognose für das Gesamtvorhaben beläuft sich auf ca. 46 bis 50 Mio. € brutto.
Hinsichtlich des Betriebs der Gebäude ist zu beachten, dass die Grundschule (entsprechende Teilfläche des Schulgebäudes), die 2-fach-Sporthalle sowie das Hallenbad durch die Gemeinde Asbach-Bäumenheim finanziert und betrieben werden. Träger der Mittelschule ist der Schulverband (Gemeinden Asbach-Bäumenheim, Mertingen und Oberndorf a. Lech). Sämtliche Baukosten sowie die späteren Betriebskosten müssen deshalb dementsprechend aufgeteilt werden, sodass eine Abrechnung gemäß der Vereinbarung der Trägerkommunen ermöglicht wird.
Als terminliche Meilensteine sowie sonstige terminlichen Bedingungen können angegeben werden:
Beginn der Planung: voraussichtlich Anfang April 2023,
Fertigstellung Schule: Schuljahresbeginn 2027/28,
das vorhandene Hallenbad sollte solange bestehen und in Betrieb gehalten werden, bis das neue Schwimmbad errichtet und in Betrieb genommen wurde,
eine interimistische Auslagerung der Schule (ganz oder teilweise, eine abschließende Entscheidung ist hierzu noch nicht getroffen), kann auf dem benachbarten Verkehrsübungsplatz erfolgen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschitts- und stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 des noch festzulegenden 1. Bauabschnittes gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum
Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte),
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2,5 Punkte),
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte),
— durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte),
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2017 bis zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt (= Mindestanforderung).
Folgende Anforderungen sollten durch alle drei Referenzprojekte erfüllt sein, um die volle Punktzahl zu erhalten:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Außen und Freianlage für eine schulische Maßnahme (7,5 Punkte),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 500 ≥ 1,5 Mio. € brutto (7,5 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Lph. 2-8 gem. § 39 HOAI erbracht (7,5 Punkte),
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (7,5 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Siehe Vertragsentwurf.
— Beauftragungsstufe 1 des BA 1: Leistungsphasen 1+2 gemäß § 39 HOAI,
— Beauftragungsstufe 2 des BA 1: Leistungsphasen 3+4 gemäß § 39 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3 des BA 1: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 39 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4 des BA 1: Leistungsphasen 8+9 gemäß § 39 HOAI.
Anschließend oder ggf. parallel: Beauftragung mit weiteren Bauabschnitten und Beauftragungsstufen.
Besondere Leistungen:
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der unter Ziffer II.2.7) angegebene Endtermin für die Laufzeit des Vertrags bezieht sich auf die Inbetriebnahme des Schulgebäudes. Die tatsächliche Vertragslaufzeit richtet sich nach dem, durch den Objektplaner zu erstellenden Terminplan.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2019 bis 2021 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 500, DIN 276, brutto), des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. „Landschaftsarchitekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Die Durchführung der Leistungen soll analog zu § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Schulbaumaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen), die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 sowie die Leistungszeit der weiteren Teilmaßnahmen, können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de