Generalsanierung Gymnasium Donauwörth BA2 - 12 Schreinerarbeiten Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: FB12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Gymnasium Donauwörth BA2 - 12 Schreinerarbeiten Innentüren
Stocktürelemente, Stahlzargentür, Fensterbänke, Kabelrinnen aus Blech, Schränke für Lüftungsgeräte, Wandpaneele aus Spanplatte, Schrammboard aus Holz, Spiegel, Whiteboard aus Holz, Magnetleisten, Auskleidungen von Sitznischen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
7 St. Stocktürelemente, E, VD, 37dB30 St. Stahlzargentür, E, VD, 37 dB185 m Fensterbank L-Form, 79+20 cm185 m Kabelrinne aus Blech36 St. Schränke für Lüftungsgeräte110 m Wandpaneele aus Spanplatte100 m Schrammboard aus Holz25 St. Spiegel 60/5024 St. Whitboard 240/120 cm100 m Magnetleiste7 St. Auskleidungen von Sitznischen, t=49 cm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rennertshofen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86643
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht bekanntgegeben werden. Da die Formularfelder aber einen Eintrag erfordern, wurde 1,00 € eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.