Jägerkaserne Bischofswiesen: Anpassung Gebäude 4 für Sanität; Architektenleistung (ARCH) - Lph 1-3 und 5-8 sowie Bestandserfassung Referenznummer der Bekanntmachung: 22D0120
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jägerkaserne Bischofswiesen: Anpassung Gebäude 4 für Sanität; Architektenleistung (ARCH) - Lph 1-3 und 5-8 sowie Bestandserfassung
Anpassung Gebäude 4 für Sanität in der Jägerkaserne Bischofswiesen: Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 34 ff. HOAI 2021; Lph 1-3 und 5-8 sowie Besondere Leistungen (Bestandserfassung)
Bischofswiesen
Gegenstand des Auftrags sind die
Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 34 ff. HOAI 2021
Lph 1-3 und Bestandserfassung (Stufe 1), Lph 5 (Stufe 2), Lph 6+7 (Stufe 3), Lph 8 (Stufe 4), stufenweise
Beauftragung
für die Jägerkaserne Bischofswiesen: Anpassung Gebäude 4 für Sanität.
Die besonderen Leistungen beinhalten die Bestandserfassung (soweit für die beauftragten Grundleistungen
erforderlich).
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Weitere Planungsleistungen
Die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1-8 und weiterer Leistungen (z.B.
Brandschutzkonzept) werden gesondert beauftragt.
Diese Leistungen sind nicht Gegenstand des hiermit ausgeschriebenen Auftrags.
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Projekteckdaten
Bauaufgabe:
- Anpassung von Räumen im Gebäude 4 der Jägerkaserne Bischofswiesen
- Rückbau bzw. Umbau von Räumen zu Lager-, Besprechungs-, Gemeinschaftsräumen
- Ausbau von Räumen zu einer Waffenkammer
- Abtrennung und Ausbau eines Lichthofs zu Baterieladeraum
- und weiteres
- Umwidmung bestehende Notfall-KFZ-Halle bei Gebäude 10 zu Lagergebäude
- Sonstige Maßnahmen
- Vorsehung von Leerrohrmen
- elektromechanisches Schließsystem
- IT-Verkabelung
- Informations- und Orientierungssystem
- Provisorien und Interimslösungen
baurechtliche Situation: kein baurechtliches Genehmigungsverfarhen
Anzahl Gebäude: Gebäude 4 und KFZ-Halle bei Gebäude 10
Baujahr: 1936 (Generalsanierung 2009)
Bauweise: Massivbauweise (Bundeswehr-Unterkunftsgebäude, Baujahr 1936)
Bildung Bauabschnitte: keine
Geschossigkeit: KG, EG und OG
Zu ertüchtigende NF: ca. 2.500 qm
BGF: ca. 6.000 qm
Bauherrenstandards:
diverse Bundeswehrregelwerke: baufachliche Richtlinienen, grundsätzliche militärische
Infrastrukturforderungen, Gebäudehandbücher.....
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Schätzkosten (netto)
KGR 300: ca. 840.000 € (netto)
KGR 400: ca. 590.000 € (netto)
KGR 600: ca. 85.000 € (netto)
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Termine
Nov 2022 -> vsl. Auftragsbeginn
4 / 11
ca. 9 Monate -> Planungszeit exkl. Genehmigung
ca. 12 Monate -> Bauzeit
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Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens
Mit Stationierungsentscheidung vom 28. Juni 2018 wurde die Zielverortung des Stabes Sanitätsstaffel Einsatz
(StabSanStff Eins) von Bad Reichenhall sowie der dauerhafte Verbleib des Zuges Sanitätsunterstützung
(ZgSanUstg) in Bischofswiesen festgelegt. Hierzu muss eine Anpassung von Räumen im Gebäude 4 der
Jägerkaserne Bischofswiesen erfolgen. Weiterhin soll die bestehende Notfall – KFZ – Halle bei Gebäude
10 im Zuge dieser Maßnahme durch den Einbau von Gitterabtrennungen für den Zug Sanitätsunterstützung
(ZgSanUstg) zu einem Lagergebäude umgewidmet werden.
Das Gebäude 4 stammt aus dem Jahr 1936 und wurde 2009 generalsaniert.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen geschätzt 1,8 Mio Euro.
Die konkreten Kosten sollen im Zuge der Erstellung der Bauunterlage Teil V ermittelt werden.
Die Maßnahme ist aufgrund der Strukturentscheidung in Verbindung mit notwendigen Personal- und
Materialplanungsmaßnahmen mit sehr hoher Priorität zu behandeln und beschleunigt umzusetzen.
stufenweise Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]