Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Schönerwiese – Öffentlicher Freiraum mit städtebaulicher Neuentwicklung" Markt Wernberg-Köblitz
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernberg-Köblitz
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92533
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wernberg-koeblitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Schönerwiese – Öffentlicher Freiraum mit städtebaulicher Neuentwicklung" Markt Wernberg-Köblitz
Gegenstand des Wettbewerbs ist
- ein Städtebaulicher Entwurf für das Wettbewerbsgebiet mit städtebaulicher Anordnung eines Rathauses in Zusammenhang mit denkmalgeschütztem Bestand,
städtebaulicher Anordnung mehrerer Wohngebäude sowie ggf. Neugestaltung der verkehrlichen Erschließung,
- die Planung eines öffentlichen Freiraums und
- die Planung einer öffentlichen Stellplatzanlage.
Das Wettbewerbsgebiet ist ca. 21.000 m² groß. Es liegt östlich der Wernberger Ortsmitte und umfasst hauptsächlich die sogenannte Schönerwiese, die der Markt erworben hat. Er will auf dem Areal eine öffentliche Freianlage mit Stellplatzanlage errichten. Außerdem sollen die denkmalgeschütze Alte Mühle perspektivisch öffentlich genutzt werden, ein neues Rathaus nahe dem Wernberger Marktplatz errichtet werden und Wohngebäude entstehen, wofür ein städtebaulicher Entwurf und ein Bebauungsplan beauftragt wird.
Der Planungswettbewerb wurde mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt und wird von der Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet Städtebauförderung, gefördert.
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) liegen bei ca. 1,5 Mio. EUR für die Freianlagen.
Der Auftragswert für den Städtebaulichen Entwurf liegt bei ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
• Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum.
• Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
• von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben. Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder nach Durchführung des Wettbewerbs im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Landschaftsarchitekten in Zusammenarbeit mit Architekten oder Stadtplanern.
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Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die erklären
1) dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen als „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplaner“/„Architekt“ besitzen
2) dass bei keinem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,
3) dass sich kein Bewerber/ Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrfach bewirbt,
4) dass sie das Verbot der Zuschlagserteilung an russische Unternehmen einhalten,
5) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Freianlagen" § 39 HOAI 2021 für die Neugestaltung einer öffentlichen Grünanlage mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 8 vorliegt und
6) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,0 Mio. € für Personenschäden und 1,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird.
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Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, die nach dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase min. 50 % betragen hat.
Zum Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:
a. Angaben zum Unternehmen
b. Name des Referenzprojekts
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh. 8 (Monat/Jahr)
e. Fläche in m²
f. der eigene prozentuale Leistungsanteil
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Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 11 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 4 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
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1. Referenz für die Neugestaltung einer öffentlichen Grünanlage
Fläche
6.000 m² oder mehr = 5,0 Punkte
5.000 m² oder mehr = 4,0 Punkte
4.000 m² oder mehr = 3,0 Punkte
3.000 m² oder mehr = 2,0 Punkte
2.000 m² oder mehr = 1,0 Punkte
weniger als 2.000 m² = 0 Punkte
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Es können somit je Bewerbung maximal folgende Punkte erreicht werden:
1 * Referenz Neugestaltung einer öffentlichen Grünanlage mit max. 5 Punkten = 5 Punkte
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Maximal erreichbare Punkte mit einer Bewerbung = 5 Punkte
Es wird maximal eine Referenz bewertet.
Auf Grundlage der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet.
Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags vollständig gemacht wurden.
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Im Falle eines Wettbewerbserfolgs sind alle Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Landschaftsarchitekten, Architekten, Stadtplanern
Abschnitt IV: Verfahren
• Städtebauliche Qualität
• Gestalterische Qualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit der Freianlagen und der Stellplatzanlage
1. Preis 18.000,- €
2. Preis 13.000,- €
3. Preis 6.000,- €
Anerkennungen 6.000,- €
Preissumme gesamt netto 43.000,- €
zzgl. MwSt. 8.170,- €
Preissumme gesamt brutto 51.170,- €
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Verfahren und zur Bewerberauswahl, die vor dem 09.12.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft muss dabei der Bewerber-/Teilnehmergemeinschaft im Wettbewerb entsprechen.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
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Es ist eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsbilder vorgesehen:
Für das gesamte Wettbewerbsgebiet:
ggf. Überarbeitung Städtebaulicher Entwurf nach § 17 Abs. 2 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 9 HOAI 2021 als Besondere Leistung mit den Leistungsphasen 1–3
Für die Schönerwiese mit Stellplatzanlage:
Freianlagen nach § 39 HOAI 2021, Lph. 1–9
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Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 (§ 39 HOAI 2013 „Freianlagen“) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen. Es bleibt vorbehalten, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Die Beteiligung von Bietergemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird der Auslober mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für das Leistungsbild „Freianlagen“ sowie einen Vertrag für das Leistungsbild „Städtebaulicher Entwurf“ abschließen. Die Vergabe an eine Arbeitsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekt und Architekt/Stadtplaner ist z. Z. nicht beabsichtigt, außer die Leistungen innerhalb eines Leistungsbilds werden von mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft arbeitsteilig erbracht.
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Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
1) Nachweis des jeweiligen Preisträgers zur beruflichen Befähigung eines Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Landschaftsarchitekt und Architekt oder Stadtplaner (jeweils Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
2) Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits im Rahmen der Bewerberauswahl benannten Referenzen;
3) Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine Versicherbarkeit im Auftragsfall für eine angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorliegt: 1,0 Mio. € für Personenschäden und 1,0 Mio. € für Sach und Vermögensschäden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).