DGUV - Sicherheitsüberprüfung ov. elektr. Geräte Stuttgart, Ulm (RIM Stuttgart) Referenznummer der Bekanntmachung: 13-22-00464
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
DGUV - Sicherheitsüberprüfung ov. elektr. Geräte Stuttgart, Ulm (RIM Stuttgart)
Sicherheitsüberprüfung
Regionaldirektion Baden-Württemberg
Regionaldirektion Baden-Württemberg
Hölderlinstraße, Stuttgart
Dillmannstraße, Stuttgart
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart.
Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher).
Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind.
Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.02.2023 und endet am 14.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beide Parteien haben das Recht, gemäß § 3 des Vertrages, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Abschluss des 2.Überprüfungszyklus zum 31.08.2025 zu kündigen.
Stuttgart / Böblingen
AA Stuttgart, Nordbahnhofstr. 30-34
IS Stuttgart, Neckarstr. 84
AA Bad Cannstatt, Bahnhofstr. 29
AA Böblingen; Calwer Str. 6
JC Böblingen, Calwer Str. 6
JC Böblingen, Calwer Str. 1
AA Herrenberg, Stuttgarter Str. 35
JC Herrenberg, Stuttgarter Str. 35
AA Leonberg, Eltinger Str. 61
JC Leonberg, Eltinger Str. 61
JC Sindelfingen, Böblinger Str. 130
Scanzentrum Böblingen, Otto-Lilienthal-Str. 5
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart.
Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher).
Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind.
Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.02.2023 und endet am 14.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beide Parteien haben das Recht, gemäß § 3 des Vertrages, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Abschluss des 2.Überprüfungszyklus zum 31.08.2025 zu kündigen.
Göppingen /Esslingen
AA Göppingen, Mörikestr. 15 und Nebengebäude Poststr. 9
JC Göppingen, Mörikestr. 15 und Nebengebäude Poststr. 9
AA Göppingen, Poststr. 12
AA Göppingen (Familienkasse), Bleichstr. 12
AA Esslingen, Plochinger 2tr. 2
JC Esslingen, Uhlandstr. 1
AA Kirchheim, Steingaustr. 24
JC Kirchheim, Rosa-Heinzelmann-Straße 18
AA Nürtingen, Europastr. 36
JC Nürtingen, Galgenbergstr. 9
AA Leinfelden-Echterdingen, Stadionstr. 4
JC Leinfelden-Echterdingen, Gutenbergstr. 17
AA Geislingen, Gutenbergstr. 21
JC Geislingen, Gutenbergstr. 21
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart.
Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher).
Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind.
Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.02.2023 und endet am 14.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beide Parteien haben das Recht, gemäß § 3 des Vertrages, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Abschluss des 2.Überprüfungszyklus zum 31.08.2025 zu kündigen.
Ludwigsburg
AA Ludwigsburg, Stuttgarter Straße 53/55
Famka Ludwigsburg, Kammerer Str. 37
AA Bietigheim-Bissingen, Freiberger Str. 51
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart.
Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher).
Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind.
Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.02.2023 und endet am 14.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beide Parteien haben das Recht, gemäß § 3 des Vertrages, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Abschluss des 2.Überprüfungszyklus zum 31.08.2025 zu kündigen.
Waiblingen / Rems Murr
AA Waiblingen, Mayenner Str. 60
JC Rems Murr, Mayenner Str. 60
AA Backnang, Sulzbacher Str. 140
JC Backnang, Roßlauf 1
AA Schorndorf, Karlstr. 15
JC Schorndorf, Karlstr. 3
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart.
Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher).
Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind.
Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.02.2023 und endet am 14.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beide Parteien haben das Recht, gemäß § 3 des Vertrages, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Abschluss des 2.Überprüfungszyklus zum 31.08.2025 zu kündigen.
Aalen
AA Aalen, Julius-Bausch-Str. 12
Auslagerung, Robert-Bosch-Str. 80/2
GSt. Schwäbisch-Gmünd, Goethestr. 18
Rechnungsbearbeitungsstelle, Leutzestr. 62
GSt. Bopfingen, Am Stadtgraben 3
GSt. Heidenheim, Plouquetstr. 30
GSt. Ellwangen, Sebastiansgraben 45/47
JC Heidenheim, Theodor-Heuss-Str. 1
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart.
Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher).
Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind.
Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.02.2023 und endet am 14.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beide Parteien haben das Recht, gemäß § 3 des Vertrages, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Abschluss des 2.Überprüfungszyklus zum 31.08.2025 zu kündigen.
Bildungs- und Tagungsstätte Aalen
BTS Aalen, Brandenburger Str. 2
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart.
Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher).
Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind.
Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.02.2023 und endet am 14.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beide Parteien haben das Recht, gemäß § 3 des Vertrages, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Abschluss des 2.Überprüfungszyklus zum 31.08.2025 zu kündigen.
Balingen
AA Balingen, Stingstr. 17
GSt. Albstadt, Zieglerstr. 7
GSt. Sigmaringen, Gartenstr. 12
GSt. Hechingen, Herrenackerstr. 25
GSt. Pfullendorf, Hauptstr. 30
GSt. Bad Saulgau, Kaiserstr. 58
JC Sigmaringen, In der Au 20
JC Zollernalbkreis, Stingstr. 17
JC Zollernalbkreis, Zieglerstr. 7
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart.
Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher).
Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind.
Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.02.2023 und endet am 14.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beide Parteien haben das Recht, gemäß § 3 des Vertrages, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Abschluss des 2.Überprüfungszyklus zum 31.08.2025 zu kündigen.
Konstanz / Ravensburg
AA Konstanz, Stromeyersdorfstr. 1
GSt. Ravensburg, Schützenstr. 69
GSt. Singen, Enge Str. 7
GSt. Stockach, Adenauerstr. 4
GSt. Überlingen, Friedhofstr. 30
GSt. Friedrichshafen, Eugenstr. 41
GSt. Wangen, Marktplatz 5
JK Konstanz, Konzilstr. 9
JC Singen, Maggistr. 7
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart.
Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher).
Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind.
Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.02.2023 und endet am 14.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beide Parteien haben das Recht, gemäß § 3 des Vertrages, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Abschluss des 2.Überprüfungszyklus zum 31.08.2025 zu kündigen.
Reutlingen
AA Reutlingen, Albstr. 83
AA Reutlingen, Albstr. 70/1
GSt. Pfullingen, Marktstr. 150
GSt. Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 12
GSt. Tübingen, Derendinger Str. 40
GSt. Bad Urach, Stuttgarter Str. 4
GSt. Münsingen, Hauptstr. 34
AA Reutlingen, Lederstr. 126-128
JC Reutlingen, Albstr. 83
JC Reutlingen, Albstr. 70/1
JC Reutlingen, Albstr. 70
JC Reutlingen. Hauptstr. 34
JC Tübingen, Schleifmühleweg 68
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart.
Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher).
Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind.
Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.02.2023 und endet am 14.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beide Parteien haben das Recht, gemäß § 3 des Vertrages, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Abschluss des 2.Überprüfungszyklus zum 31.08.2025 zu kündigen.
Ulm
AA Ulm, Wichernstr. 5
Familienkasse Ulm, Münchnerstr. 17
Gst. Ehingen, Talstr. 14
GSt. Biberach, Waldseer Str. 34
GSt. Biberach, Rollinstr. 61-63
GSt. Laupheim, Marktplatz 9
GSt. Riedlingen, Unterriedstr. 6
Jobcenter Alb-Donau, Wilhelmstr. 22
Jobcenter Alb-Donau, Weitzmannstr. 2
Jobcenter Ulm, Schwambergerstr. 1
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Stuttgart - IS Stuttgart sowie des IS Ulm in insgesamt 11 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Stuttgart zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Leistung wird ab dem 15.02.2023 abgerufen und muss nach 54 Monaten vollständig erbracht worden sein. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien nach Beendigung des 2. Prüfzyklus vereinbart.
Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher).
Der jeweilige erforderliche Prüfbeginn in den einzelnen Liegenschaften ist in den Tabellen I.4 der leistungsbeschreibung jeweils aufgeführt. Diese sind unterschiedlich, da beim Abschluss des letzten Prüfzyklus verschiedene zeitliche Prüfzeiträume entstanden sind.
Die Prüfreihenfolge ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen:
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 15.02.2023 und endet am 14.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beide Parteien haben das Recht, gemäß § 3 des Vertrages, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten mit Wirkung zum Abschluss des 2.Überprüfungszyklus zum 31.08.2025 zu kündigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
- Abschluss einer angemessenen, ausreichenden Berufshaftpflicht; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung)
- Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in angemessener und ausreichender Höhe bzw. Zusicherung, dass im Falle des Zuschlags eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener und ausreichender Höhe abgeschlossen wird.
entfällt
Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Da ein Überprüfungszyklus dieser Größenordnung (hinsichtlich der Anzahl der Liegenschaften bzw. der Geräte) in der Regel bis zu sechs Monate dauern kann, wären maximal zwei Überprüfungszyklen innerhalb der gesetzlich möglichen Vertragslaufzeit von 48 Monaten umsetzbar. Eine solche Beschaffung wäre mit einem erhöhten prozessualen und organisatorischen Aufwand verbunden und damit
unwirtschaftlich. Eine Vertragslaufzeit von 54 Monaten ist notwendig, damit insgesamt drei Überprüfungszyklen innerhalb einer Vertragslaufzeit vollständig abgeschlossen werden können.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de