Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen im Königsbad Forchheim - Objektplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 6.63.19.05.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.forchheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen im Königsbad Forchheim - Objektplanungsleistungen
Die Stadt Forchheim beabsichtigt im Königsbad Forchheim (Ganzjahresbad mit Saunabereich)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI für die Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen des Königsbads Forchheim Käsröthe 4. Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt, die die Leistungsphasen 5 und 6 beinhaltet. Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 7 bis 9. Die Besonderen Leistungen nach Bedarf; dies sind die Prüfung und ggf. Einverständniserklärung zur Kostenberechnung der Lph 3, die Aufteilung der Kostenermittlungen in voraussichtlich 5 Haushaltsstellen, bei Ausschreibung (Leistungsverzeichnisse) und Abrechnung. Die Überwachung der Mängelbeseitigung als besondere Leistung der Leistungsphase 9, die Zeithonorare und die technische Zuarbeit für den Anwalt bei den laufenden und ggf. noch anstehenden juristischen Verfahren. Die GEG Nachweise entfallen. Die Kosten der Kostengruppen 300, 400 und 500 betragen für die Attraktivierung und Schadensbeseitigung ca. [Betrag gelöscht] Euro netto. Die Kostengruppe 600 ca. [Betrag gelöscht] Euro netto. Der Neubau Ruhehaus , Kostengruppen 300 und 400 ca. [Betrag gelöscht] Euro netto. Die Kostengruppe 600 ca. [Betrag gelöscht] Euro netto Die Situation ist aus dem der Ausschreibung beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit enthält nicht die Leistungen der Leistungsphase 9 und die Besonderen Leistungen der Leistungsphase 9, die über die Grundleistungen der Leistungsphase 9 hinaus beauftragt werden. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
Stufenweise Beauftragung:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 5 und 6
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 7 bis 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.