Bewachung: Pforten Heidemannstr. 50/Helene-Wessel-Bogen 27 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2022-0036
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung: Pforten Heidemannstr. 50/Helene-Wessel-Bogen 27
Zutrittskontroll- und Pfortendienste Heidemannstraße 50 und Helene-Wessel-Bogen 27 und optionale Streifendienste für das Kommunalreferat und Objektschutzdienste für das Sozialreferat in den Flüchtlingsunterkünften Haus 8 und Haus 12 in der ehemaligen Bayernkaserne in 80939 München
München
Deutschland
Pforten: 1 SK LG 3 c 24/7 als Schichtleitung, 3-4 SK m. Unterrichtung LG 2 b (mit Zulage von [Betrag gelöscht] Euro/Std. nur für Pfortendienste) 24/7 an den Pforten Heidemannstr. 50 und Helene-Wessel-Bogen 27, an 3 Baustellenzufahrten 3 SK m. Unterrichtung LG 2 b werktägl. Mo-Fr von 09.00 Uhr - 19.00 Uhr sowie optionale Streifendienste 24/7 mit 2-4 SK mit Unterichtung ohne Flüchtlingszulage;
2 Sicherheitskräfte (1 x m. Sachkunde als Schichtleitung und 1 x Unterrichtungskraft in LG 2 b m. Zulage [Betrag gelöscht] Euro) je Unterkunft (Haus 8 und 12) allnächtlich von 23.30 Uhr - 08.00 Uhr, ggf. im Quarantänefall auf Abruf 3-5 SK 24/7
Es besteht eine Verlängerungsoption bis zum 01.07.2024, außer Haus 8 und 12.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachung: Pforten Heidemannstr. 50/Helene-Wessel-Bogen 27
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hallbergmoos
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gem. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingetragen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.