Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt Referenznummer der Bekanntmachung: T50306122
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt
Abholung von Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtische Asphaltverlegung (frühestens ab 01.01.2023 - 31.12.2023)
Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt _Los1_West
Abholung von Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtische. Asphaltverlegung (frühestens ab 01.01.2023 - 31.12.2023)
Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus mit der Ausschöpfung von mindestens 90 % der Gesamtauftragssumme durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) beendet werden. Eine Ausweitung des Vertrags bis zu 20 % über der Auftragssumme ist zu den Konditionen dieses Vertrages mit beiderseitigem Einverständnis möglich.Bei nicht vollständig ausgeschöpfter Auftragssumme ist mit beiderseitigem Einverständnis auch eine Verlängerung des Vertrages über den o.g. Zeitraum hinaus möglich, längstens jedoch bis zum Erreichen der Gesamtauftragssumme.
Wichtiger Hinweis:
Das Formblatt "225a_Stoffpreisgleitklausel_ohne_BW1_LOS_1" wird nicht nachgefordert und ist zwingend mit dem Angebot einzureichen!
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Die Abgabe mehrerer Hauptangebot ist nicht zulässig!
Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt_Los2_Ost
Abholung von Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtische. Asphaltverlegung (frühestens ab 01.01.2023 - 31.12.2023)
Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus mit der Ausschöpfung von mindestens 90 % der Gesamtauftragssumme durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) beendet werden. Eine Ausweitung des Vertrags bis zu 20 % über der Auftragssumme ist zu den Konditionen dieses Vertrages mit beiderseitigem Einverständnis möglich.Bei nicht vollständig ausgeschöpfter Auftragssumme ist mit beiderseitigem Einverständnis auch eine Verlängerung des Vertrages über den o.g. Zeitraum hinaus möglich, längstens jedoch bis zum Erreichen der Gesamtauftragssumme.
Wichtiger Hinweis:
Das Formblatt "225a_Stoffpreisgleitklausel_ohne_BW1_LOS_2" wird nicht nachgefordert und ist zwingend mit dem Angebot einzureichen!
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Die Abgabe mehrerer Hauptangebot ist nicht zulässig!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=237428
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=237428
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=237428
Vorlage mit dem Angebot:
- Angaben zur Mischanlage (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) für jedes angebotene Los separat
- Angaben des Bieters (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
4. Quartal 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.