Telekommunikationsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SWE-220228-007
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telekommunikationsdienstleistungen
Bereitstellung unternehmensweiter Telekommunikationsdienstleistungen im Großraum München und dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke München GmbH. Im Beschaffungsverfahren werden Mobilfunkleistungen für mobile Endgeräte des Auftraggebers (Notebook, Tablet, Smartphone und mobile Datenrouter) abgefragt. Momentan unterhält der Auftraggeber ca. 11.000 Mobilfunk Einzelverträge.
Die abgefragten Leistungen umfassen unter anderem:
- Sprach- und Datenkommunikationsleistungen in einem digitalen auf GSM/LTE/5G Netz
- Tarifoptionen wie z.B. WiFi-Calling, Voice over LTE
- Netzzugang für Datenverbindungen (APN)
- Webportal zur Vertragsadministration
- Machine to Machine SIM-Karten
Darüber hinaus werden Leistungen zur Bereitstellung von Voice over IP Anschlüssen und Breitbandanschlüssen eingefordert.
Los 1 Mobilfunkdienstleistungen und Machine-to-Machine (M2M) Kommunikation
Los 2 Voice over IP (VoIP) Anlagenanschlüsse
Los 3 Breitbandanschlüsse
Mobilfunkdienstleistungen und Machine-to-Machine (M2M) Kommunikation
Großraum München und dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke München GmbH
Mobilfunkdienstleistungen und Machine-to-Machine (M2M) Kommunikation
Voice over IP (VoIP) Anlagenanschlüsse
Großraum München und dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke München GmbH
Voice over IP (VoIP) Anlagenanschlüsse
Breitbandanschlüsse
Großraum München und dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke München GmbH
Breitbandanschlüsse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobilfunkdienstleistungen und Machine-to-Machine (M2M) Kommunikation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Voice over IP (VoIP) Anlagenanschlüsse
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Breitbandanbindung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).