Beschaffung von Hardware Firewalls für die Standortvernetzung Klinikum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000054-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Hardware Firewalls für die Standortvernetzung Klinikum Nürnberg
Lieferung, Support und Installationsunterstützung von Hardware Firewalls zur Standortvernetzung der Standorte Altdorf und Lauf a. d. Pegnitz über Festverbindungen an das Klinikum Nürnberg.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das interne Netzwerk im Klinikum Nürnberg wird aktuell in einer L3 Struktur geroutet.Routingfunktionalität erfolgt über zentrale Core-Switches, die Endgeräte sind an Access-Switche angeschlossen, eine Segmentierung erfolgt über unterschiedliche VLANs. Dabei kann system-bedingt jedes System, das am Netzwerk angeschlossen ist, mit jedem anderen Gerät kommunizieren, unabhängig davon, in welchem VLAN sich dieses befindet. Im Zuge der Einführung von Network Access Control wurde eine Sicherheitsinstanz eingeführt, mit der Endgeräte sich authentifizieren müssen und dann in unterschiedliche neue VLANs verschoben werden.Inhalt des Vertrages sind die Lieferung von Hardwarekomponenten, Software sowie Supportleistungen (5 Jahre) und Dienstleistung zur Installationsunterstützung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.