Neubau/Ersatzbau oder Sanierung/Erweiterung Arberlandklinik Zwiesel (ALK-ZWI) – Technische Ausrüstung / Anlagengruppe 7 (hier: medizin- und labortechnische Anlagen), Lph. 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwiesel
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arberlandkliniken.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1bde6f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1bde6f
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunalunternehmen / Anstalt des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau/Ersatzbau oder Sanierung/Erweiterung Arberlandklinik Zwiesel (ALK-ZWI) – Technische Ausrüstung / Anlagengruppe 7 (hier: medizin- und labortechnische Anlagen), Lph. 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Arberlandkliniken sind ein selbstständiges Kommunalunternehmen mit den beiden Klinikstandorten Zwiesel und Viechtach. Sie stellen die Grund-, Regel- und Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis Regen und das Umland sicher.

Seitens der Arberlandkliniken ist der Neubau der Klinik an der Arberlandstraße 1 in Zwiesel geplant. Hierzu ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen:

Technische Ausrüstung / Anlagengruppe 7 (hier: medizin- und labortechnische Anlagen), Lph. 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

AUSDRÜCKLICHER HINWEIS: Arberlandkliniken und Fördermittelgeber befinden gegenwärtig im Abstimmungsprozess zur Bewertung der Varianten 1–3, die unter Ziffer II.2.4) näher beschrieben sind.

Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens:

HITZLER INGENIEURE – Hitzler Ingenieur e.K., Weimarer Straße 32, 80807 München

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE229 Regen
Hauptort der Ausführung:

Arberlandstraße 1

94227 Zwiesel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

— Aufgabenstellung

Seitens des Kommunalunternehmens Arberlandkliniken ist der Neubau der Klinik an der Arberlandstraße 1 in Zwiesel geplant. Aufgrund der komplexen Situation – der Verbindung des heterogenen Baubestandes mit der anspruchsvollen Topographie – wurde im Rahmen der erarbeiteten Zielplanung eine Variantenprüfung mit unterschiedlichen Lösungsansätzen vorgenommen. Das Ergebnis der Zielplanung ist, dass eine weitere Nutzung des Bestandes aus wirtschaftlicher und funktionaler Sicht nicht zu empfehlen ist. Eine in jeglicher Hinsicht nachhaltige Lösung könne nur mit einem vollständigen Ersatzbau erreicht werden. Dabei sei sowohl der Ersatzneubau des Klinikums in einem Zug (Variante 1), als auch die Aufteilung in Bauabschnitte (Variante 2) in Verbindung mit der derzeitigen Bestandssituation realisierbar.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest, ob der Fördermittelgeber diese Einschätzung teilt. Vor diesem Hintergrund muss aktuell als Variante 3 die Möglichkeit der Kliniksanierung im Bestand offen bleiben. Für diesen Fall sind vorerst Kosten und Termine von Variante 2 (siehe unten) anzunehmen, ohne dass diese bislang vertieft betrachtet worden wären. Der Auftraggeber wirkt nachdrücklich darauf hin, dass zumindest mit Aufforderung zur Angebotsabgabe behördlicherseits eine Entscheidung über die Sanierungsoption gefallen ist. Die Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb sind dementsprechend offen gestaltet.

Die anstehenden Entscheidungsprozesse können es erforderlich machen, während des Vergabeverfahrens auf die jeweilige Situation zu reagieren, sowohl was die Konkretisierung des Inhalts als auch den zeitlichen Ablauf des Vergabeverfahrens anbelangt. Denkbar ist aber auch, dass eine finale Entscheidung über die zu realisierende Variante erst nach Zuschlagserteilung fallen kann. In diesem Fall sind die Varianten als Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB zu verstehen.

Variante 1 und 2 gestalten sich wie folgt:

Variante 1

— Bauabschnitt 1: Neubau Parkhaus und Neubau Klinikum

— Bauabschnitt 2: Neubau Praxen/Kita/Appartements und Sanierung Bestand

Variante 2

— Bauabschnitt 1: Neubau Parkhaus und Neubau Klinikum (Funktionen)

— Bauabschnitt 2: Neubau Klinikum (Pflege)

— Bauabschnitt 3: Neubau Praxen/Kita/Appartements und Sanierung Bestand

— Nutzfläche und Kosten

Die im Rahmen der Zielplanung ermittelte Nutzfläche beträgt:

— Variante 1: 13.604,40 m²

— Variante 2: 13.751,60 m²

Die Gesamtkosten (Kgr. 200-700) wurden über die KFA-Methode (inkl. Berücksichtigung einer Baupreissteigerung) geschätzt:

— Variante 1: 238,1 Mio. EUR brutto

— Variante 2: 284,6 Mio. EUR brutto

Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind der Zielplanung zu entnehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.

— Terminziele

Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen aktuell vor, wobei die terminliche Fertigstellung stark von der Aufnahme ins Jahreskrankenhausbauprogramm abhängt:

— Leistungsbeginn: Mai 2023

— Fertigstellung Variante 1: Ende 2032

— Fertigstellung Variante 2: Ende 2035

— angestrebte Auftragsvergabe

Es ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen bauabschnitts- und stufenweise zu beauftragen:

Technische Ausrüstung / Anlagengruppe 7 (hier: medizin- und labortechnische Anlagen), Lph. 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.

Die Leistungen werden bauabschnitts- und stufenweise beauftragt. Zunächst werden nach baulogistischer Abfolge der Bauabschnitte in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen je Bauabschnitt ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektleiter:in / Gewichtung: 10 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Stellvertretende:r Projektleiter:in / Gewichtung: 10 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Objektüberwacher:in / Gewichtung: 10 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Projektbearbeiter (Mitarbeiter für die einzelnen Teilaufgaben) einschließlich des BIM-Ansprechpartners / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Kurzfristige Verfügbarkeit sowie Vor-Ort-Präsenz in der Planungs- und Ausführungsphase / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen zur Ablauforganisation im Projektteam und mit den Planungsbeteiligten / Qualitätssicherung / Kostensicherung und -optimierung / Terminsicherung / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Gestalterische und funktionale Umsetzung / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Analyse der Projektaufgabe / Gewichtung: 15 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Einsatz der BIM-Methode im Projekt / Gewichtung: 5 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck des Konzepts / Gewichtung: 5 Prozent
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 20 Prozent
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 31/12/2035
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:

1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)

Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:

— Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)

— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Punkte)

— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Punkte)

— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte)

— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Punkt)

— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)

2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)

Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:

— durchschnittlich ≥ 7 technische Mitarbeitende (5 Punkte)

— durchschnittlich < 7 und ≥ 5 technische Mitarbeitende (3 Punkte)

— durchschnittlich < 5 und ≥ 3 technische Mitarbeitende (1 Punkte)

— durchschnittlich < 3 technische Mitarbeitende (0 Punkte)

3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten zehn Jahren ab 1. Januar 2012 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Beachten Sie auch die weiteren Mindestanforderungen, die kumulativ zu erfüllen sind! Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das jeweilige Referenzprojekt nicht gewertet.

Für die Maximalpunktzahl hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:

— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme, deren Bearbeitung die Funktionsstellen Notaufnahme und Operation des Funktionsbereichs „Diagnostik und Therapie“ nach DIN 13080-2016 umfasst.

| Mindestanforderung

— Das Referenzprojekt weist mindestens 120 Planbetten im Funktionsbereich Pflege aus.

| Mindestanforderung

— Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen.

| Mindestanforderung

— Das Referenzprojekt umfasst in der Bearbeitung neben den Funktionsstellen Notaufnahme und Operation zumindest weitere Funktionsstellen des Funktionsbereichs „Diagnostik und Therapie“ nach DIN 13080-2016. Referenzprojekt 1: vier weitere Funktionsstellen, Referenzprojekte 2 + 3: je zwei weitere Funktionsstellen

| Referenzprojekt 1: max. 20 Punkte anteilig, Referenzprojekte 2 + 3: je max. 10 Punkte anteilig

— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 474 + 611 + 612 ≥ 10 Mio. EUR brutto.

| max. 10 Punkte interpoliert

— Durch den Bewerber wurde mindestens die Anlagengruppe 7 (hier: medizin- und labortechnische Anlagen) gemäß § 53 HOAI erbracht.

| ja: 10 Punkte, nein: 0 Punkte

— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht.

| max. 10 Punkte anteilig

— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.

| ja: 10 Punkte, nein: 0 Punkte

Die maximal zu erzielende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 170 Punkte:

— max. 5 Punkte für Gesamtumsatz

— max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl

— max. 60 Punkte für Referenzprojekt 1, je max. 50 Punkte für Referenzprojekte 2 + 3

Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die Details zur Wertungssystematik sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Jeder Bauabschnitt setzt sich aus vier Beauftragungsstufen zusammen, die bauabschnitts- und stufenweise abzurufen sind:

— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 1 + 2 gemäß § 55 HOAI

— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 55 HOAI

— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 55 HOAI

— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI

— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI

Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist je Bauabschnitt optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)

2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.

3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Planverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV)

4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen

5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB

6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB

7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.

9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen

10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.

11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV

Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren von 2017 bis 2021 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 474 + 611 + 612, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.

2.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Dienstleistung ist u. a. natürlichen Personen vorbehalten, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entsprich und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.

Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Unabhängig von der Entscheidung über Variante 1, 2 oder 3 – näher beschrieben unter Ziffer II.2.4) – wird das Projekt unter Einsatz der Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) umgesetzt. Hierzu definieren die Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) in verbindlicher Weise organisatorische Strukturen und Verantwortlichkeiten sowie wesentliche Prozesse, Qualitätskontrollen, Softwarelösungen und Formate.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/12/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende) in Bezug auf Variante 2. Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.

Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.

Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.

Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.

Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.

Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

Auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB wird hingewiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2022

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