Neubau/Ersatzbau oder Sanierung/Erweiterung Arberlandklinik Zwiesel (ALK-ZWI) – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwiesel
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arberlandkliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau/Ersatzbau oder Sanierung/Erweiterung Arberlandklinik Zwiesel (ALK-ZWI) – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Arberlandkliniken sind ein selbstständiges Kommunalunternehmen mit den beiden Klinikstandorten Zwiesel und Viechtach. Sie stellen die Grund-, Regel- und Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis Regen und das Umland sicher.
Seitens der Arberlandkliniken ist der Neubau der Klinik an der Arberlandstraße 1 in Zwiesel geplant.
Hierzu ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Lph. 1–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
AUSDRÜCKLICHER HINWEIS: Arberlandkliniken und Fördermittelgeber befinden gegenwärtig im Abstimmungsprozess zur Bewertung der Varianten 1–3, die unter Ziffer II.2.4) näher beschrieben sind.
Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens:
HITZLER INGENIEURE – Hitzler Ingenieur e.K., Weimarer Straße 32, 80807 München
Arberlandstraße 1
94227 Zwiesel
— Aufgabenstellung
Seitens des Kommunalunternehmens Arberlandkliniken ist der Neubau der Klinik an der Arberlandstraße 1 in Zwiesel geplant. Aufgrund der komplexen Situation – der Verbindung des heterogenen Baubestandes mit der anspruchsvollen Topographie – wurde im Rahmen der erarbeiteten Zielplanung eine Variantenprüfung mit unterschiedlichen Lösungsansätzen vorgenommen. Das Ergebnis der Zielplanung ist, dass eine weitere Nutzung des Bestandes aus wirtschaftlicher und funktionaler Sicht nicht zu empfehlen ist. Eine in jeglicher Hinsicht nachhaltige Lösung könne nur mit einem vollständigen Ersatzbau erreicht werden. Dabei sei sowohl der Ersatzneubau des Klinikums in einem Zug (Variante 1), als auch die Aufteilung in Bauabschnitte (Variante 2) in Verbindung mit der derzeitigen Bestandssituation realisierbar.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest, ob der Fördermittelgeber diese Einschätzung teilt. Vor diesem Hintergrund muss aktuell als Variante 3 die Möglichkeit der Kliniksanierung im Bestand offen bleiben. Für diesen Fall sind vorerst Kosten und Termine von Variante 2 (siehe unten) anzunehmen, ohne dass diese bislang vertieft betrachtet worden wären. Der Auftraggeber wirkt nachdrücklich darauf hin, dass zumindest mit Aufforderung zur Angebotsabgabe behördlicherseits eine Entscheidung über die Sanierungsoption gefallen ist. Die Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb sind dementsprechend offen gestaltet.
Die anstehenden Entscheidungsprozesse können es erforderlich machen, während des Vergabeverfahrens auf die jeweilige Situation zu reagieren, sowohl was die Konkretisierung des Inhalts als auch den zeitlichen Ablauf des Vergabeverfahrens anbelangt. Denkbar ist aber auch, dass eine finale Entscheidung über die zu realisierende Variante erst nach Zuschlagserteilung fallen kann. In diesem Fall sind die Varianten als Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB zu verstehen.
Variante 1 und 2 gestalten sich wie folgt:
Variante 1
— Bauabschnitt 1: Neubau Parkhaus und Neubau Klinikum
— Bauabschnitt 2: Neubau Praxen/Kita/Appartements und Sanierung Bestand
Variante 2
— Bauabschnitt 1: Neubau Parkhaus und Neubau Klinikum (Funktionen)
— Bauabschnitt 2: Neubau Klinikum (Pflege)
— Bauabschnitt 3: Neubau Praxen/Kita/Appartements und Sanierung Bestand
— Nutzfläche und Kosten
Die im Rahmen der Zielplanung ermittelte Nutzfläche beträgt:
— Variante 1: 13.604,40 m²
— Variante 2: 13.751,60 m²
Die Gesamtkosten (Kgr. 200-700) wurden über die KFA-Methode (inkl. Berücksichtigung einer Baupreissteigerung) geschätzt:
— Variante 1: 238,1 Mio. EUR brutto
— Variante 2: 284,6 Mio. EUR brutto
Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind der Zielplanung zu entnehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.
— Terminziele
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen aktuell vor, wobei die terminliche Ferigstellung stark von der Aufnahme ins Jahreskrankenhausbauprogramm abhängt:
— Leistungsbeginn: Mai 2023
— Fertigstellung Variante 1: Ende 2032
— Fertigstellung Variante 2: Ende 2035
— angestrebte Auftragsvergabe
Es ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen bauabschnitts- und stufenweise zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 34 ff. HOAI.
Zunächst werden nach baulogistischer Abfolge der Bauabschnitte in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen je Bauabschnitt ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 3 Mio. EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < 3 Mio. EUR/a und ≥ 2,5 Mio. EUR/a (4 Punkte)
— Jahresmittel < 2,5 Mio. EUR/a und ≥ 2 Mio. EUR/a (3 Punkte)
— Jahresmittel < 2 Mio. EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte)
— Jahresmittel < 1,5 Mio. EUR/a und ≥ 1 Mio. EUR/a (1 Punkt)
— Jahresmittel < 1 Mio. EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 25 technische Mitarbeitende (5 Punkte)
— durchschnittlich < 25 und ≥ 20 technische Mitarbeitende (4 Punkte)
— durchschnittlich < 20 und ≥ 15 technische Mitarbeitende (3 Punkte)
— durchschnittlich < 15 und ≥ 10 technische Mitarbeitende (2 Punkte)
— durchschnittlich < 10 und ≥ 5 technische Mitarbeitende (1 Punkte)
— durchschnittlich < 5 technische Mitarbeitende (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten zehn Jahren ab 1. Januar 2012 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Beachten Sie auch die weiteren Mindestanforderungen, die kumulativ zu erfüllen sind! Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das jeweilige Referenzprojekt nicht gewertet.
Für die Maximalpunktzahl von je 30 Punkten hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme, deren Bearbeitung die Funktionsstellen Notaufnahme und Operation des Funktionsbereichs „Diagnostik und Therapie“ nach DIN 13080-2016 umfasst.
| Mindestanforderung
— Das Referenzprojekt weist mindestens 120 Planbetten im Funktionsbereich Pflege aus.
| Mindestanforderung
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
| Mindestanforderung
— Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen.
| Mindestanforderung
— Das Referenzprojekt umfasst in der Bearbeitung neben den Funktionsstellen Notaufnahme und Operation zumindest weitere Funktionsstellen des Funktionsbereichs „Diagnostik und Therapie“ nach DIN 13080-2016. Referenzprojekt 1: vier weitere Funktionsstellen, Referenzprojekte 2 + 3: zwei weitere Funktionsstellen.
| Referenzprojekt 1: max. 20 Punkte anteilig, Referenzprojekte 2 + 3: je max. 10 Punkte anteilig
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300 + 400 ≥ Referenzprojekt 1: 75 Mio. EUR brutto, Referenzprojekte 2 + 3: je 50 Mio. EUR brutto.
| max. 10 Punkte interpoliert
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht.
| max. 10 Punkte anteilig
Die maximal zu erzielende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 110 Punkte:
— max. 5 Punkte für Gesamtumsatz
— max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl
— max. 40 Punkte für Referenzprojekte 1, je max. 30 Punkte für Referenzprojekte 2 + 3
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die Details zur Wertungssystematik sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen.
Jeder Bauabschnitt setzt sich aus vier Beauftragungsstufen zusammen, die bauabschnitts- und stufenweise abzurufen sind:
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 1 + 2 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 10 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist je Bauabschnitt optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren von 2017 bis 2021 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 300 + 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Die Erbringung der Dienstleistung ist natürlichen Personen vorbehalten, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Unabhängig von der Entscheidung über Variante 1, 2 oder 3 – näher beschrieben unter Ziffer II.2.4) – wird das Projekt unter Einsatz der Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) umgesetzt. Hierzu definieren die Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) in verbindlicher Weise organisatorische Strukturen und Verantwortlichkeiten sowie wesentliche Prozesse, Qualitätskontrollen, Softwarelösungen und Formate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende) in Bezug auf Variante 2. Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).