Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 7 76 129
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiler im Allgäu
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88171
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.weiler-simmerberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530-27 und DIN EN 1846
Fahrgestell für ein HLF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines Allradfahrgestelles zum Aufbau eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530-27
Aufbau für ein HLF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Fahrzeugaufbaus für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27
Beladung für ein HLF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung der feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell für ein HLF 20
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau für ein HLF 20
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für ein HLF 20
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren musste nach § 63 Abs. 1 Ziffer 3 und 4 VgV aufgehoben werden, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, sowie aufgrund der erzielten Angebotspreise der Haushaltsansatz deutlich überschritten wird und somit die Finanzierung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nicht gesichert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.