AWBS - Sanierung Alpspitzwellenbad Abbrucharbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gw-gap.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWBS - Sanierung Alpspitzwellenbad Abbrucharbeiten
-Baustelleneinrichtung
-Schutzmaßnahmen
-Abbrucharbeiten in Außenanlagen
-Abbruch- und Demontagearbeiten ohne Dachabdichtung
-Erdarbeiten
-Gerüstarbeiten
-Baustelleneinrichtung für Schadstoffe
-Demontage TGA+E über 4 m
Klammstr. 47, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Vergabe von:
-Baustelleneinrichtung
-Schutzmaßnahmen
-Abbrucharbeiten in Außenanlagen
-Abbruch- und Demontagearbeiten ohne Dachabdichtung
-Erdarbeiten
-Gerüstarbeiten
-Baustelleneinrichtung für Schadstoffe
-Demontage TGA+E über 4 m
Verlängerte Projektzeit, zusätzliche Leistungen
mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen Nebenangebote: zugelassen
Bieterfragen sind schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen die nach dem 15.12.22 gestellt werden, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formatanforderung Rechnungsstellung in PDF
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
Verstöße im Sinne § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen
Ort: München
Land: Deutschland