Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Mühldorf a. Inn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Mühldorf a. Inn
Vergabe von verschiedenen abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis Mühldorf a. Inn. Es werden insgesamt 3 Lose für folgende Dienstleistungen ausgeschrieben:
Los 1: Elektro- und Elektronikaltgeräte
Los 2: Altmetall
Los 3: Altholz
Die genaueren Beschreibungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Losen direkt.
Los 1: Elektro- und Elektronikaltgeräte
Los 1: Elektro- und Elektronikaltgeräte
• Gestellung von Containern zur gemischten Erfassung der Sammelgruppen 1, 2, 4 und 5 an 11 Wertstoffhö-fen,
• Gestellung von Gitterboxen zur gemischten Erfassung der Sammelgruppen 2 und 5 an 6 Wertstoffhöfen,
• Gestellung von Spannringfässern zur Erfassung von batteriebetriebenen Elektro- und Elektronikaltgeräten (fest verbautem Akku) an 17 Wertstoffhöfen,
• Gestellung von Rungenpaletten, Spannringfässern und Gitterboxen zur Erfassung der Sammelgruppe 3 an 17 Wertstoffhöfen,
• Bedarfsgerechter Tausch (voll gegen leer) der Behälter für die Erfassung Elektro- und Elektronikaltgeräten,
• Abholung, Transport und Sortierung der Elektroaltgeräte in die Gruppen 1, 2, 4 und 5 gem. ElektroG,
• Einrichtung und Betrieb einer Annahmestelle für gewerbliche Sammlungen, Nachspeicherheizgeräte, Pho-tovoltaik-Module und ggf. Übergabestelle an die EAR im Landkreisgebebiet,
• Übernahme der optierten Sammelgruppen und Zuführung zu einer ordnungsgemäßen Verwertung i. S. der Eigenvermarktung gem. ElektroG,
• Übergabe der nichtoptierten Sammelgruppen an die EAR.
Los 2: Altmetall
Los 2: Altmetall
• Containergestellung zur Erfassung von Altmetall an 17 Wertstoffhöfen,
• Bedarfsgerechter Tausch (voll gegen leer) der Container,
• Übernahme des Altmetalls und Zuführung zu einer ordnungsgemäßen Verwertung.
Los 3: Altholz
Los 3: Altholz
• Containergestellung zur Erfassung von Altholz an 17 Wertstoffhöfen,
• Bedarfsgerechter Tausch (voll gegen leer) der Container,
• Einrichtung einer Übernahmestelle für Altholz aus der getrennten Sperrmüllsammlung, die im Landkreisge-biet bzw. bis zu maximal 25 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegt,
• Übernahme des Altholzes und Zuführung zu einer ordnungsgemäßen Verwertung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Es wird keine Auftragsbekanntmachung benötigt (F02)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Mühldorf a. Inn / Elektro- und Elektronikaltgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Mühldorf a. Inn / Altmetall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Mühldorf a. Inn/ Altholz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB
grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss
daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach §165
Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen
entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpichtet, die Vergabeakten der
Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte
an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]