Lieferung: Kraftfahrzeuge (PKW´s gebraucht) und Nutzfahrzeug (LKW gebraucht) Referenznummer der Bekanntmachung: 412-874 025/36_HO_KFZ2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung: Kraftfahrzeuge (PKW´s gebraucht) und Nutzfahrzeug (LKW gebraucht)
Lieferung: Kraftfahrzeuge (PKW´s gebraucht) und Nutzfahrzeug (LKW gebraucht)
Los 1 -
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung: Kraftfahrzeug gebraucht, Diesel Ausstattungsbereich: KFZ2 (B2/11)
Los 2 -
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung: Kraftfahrzeug gebraucht, Benzin Ausstattungsbereich: KFZ2 (B2/11)
Los 3 -
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung: Kraftfahrzeug gebraucht, Hybrid (Diesel/Elektro) oder (Benzin/Elektro) inkl. Zubehör Ausstattungsbereich: KFZ2 (B2/11)
Los 4 -
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung: Nutzfahrzeug - Sattelzugmaschine Ausstattungsbereich: KFZ2 (B2/12)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 -
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 -
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 -
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 -
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m1#cvd11=3#cvd12=2#cvd13=0#
#cvd#cvd10=n3#cvd11=1#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.