Excimer-Laser Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 157-449359
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Excimer-Laser
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Anschaffung eines Excimer-Lasers für die Augenheilkunde. Excimer-Laser sind in der
Augenheilkunde weithin etablierte Systeme, die refraktive und therapeutische Eingriffe an der Hornhaut erlauben. Beispiele für Anwendungsfelder sind die laserchirurgische Astigmatismuskorrektur (beispielsweise nach Keratoplastik, bzw. nach Kollagencrosslinking bei Keratokonus), die Präparation der
Hornhaut bei Hornhauttransplantationen, oder die Phototherapeutische Keratektomie.
Regensburg
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Anschaffung eines Excimer-Lasers für die Augenheilkunde.
Excimer-Laser sind in der Augenheilkunde weithin etablierte Systeme, die refraktive und
therapeutische Eingriffe an der Hornhaut erlauben. Beispiele für Anwendungsfelder sind die
laserchirurgische Astigmatismuskorrektur (beispielsweise nach Keratoplastik, bzw. nach
Kollagencrosslinking bei Keratokonus), die Präparation der Hornhaut bei Hornhauttransplantationen, oder die Phototherapeutische Keratektomie.
Mit der Anschaffung des Excimerlasers soll das klinische Versorgungsangebot an der
Universitätsaugenklinik Regensburg auf dem Gebiet der modernen Hornhautchirurgie erweitert und vervollständigt werden. Neben der klinischen
Anwendung sollen neue Anwendungen des Lasers untersucht und dessen Einsatz in der Lehre (insbesondere der Facharztausbildung) vermittelt werden.
Die Universitäts-Augenklinik Regensburg ist auf dem Gebiet der Hornhautchirurgie bereits ein wichtiges Kompetenzzentrum.
Um die auf diesem Gebiet bestehende Stellung der Regensburger Universitätsaugenklinik zu erhalten, ist eine zügige Beschaffung des beantragten
Lasersytems zur Fortführung bestehender Operationsverfahren und zur Etablierung neuer, innovativer Operationsmethoden unumgänglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleinostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der
Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Ein-sicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).