Hausordnungs- und Separatwachdienst
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausordnungs- und Separatwachdienst
Der Landkreis Bayreuth hat für die Unterbringung von Geflüchteten Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, welche 24/7 zu bewachen sind. Dafür ist ein Dienstleistungsvertrag mit einem Sicherheitsdienst für Hausordnungs- und Separatwachdienst für die Notunterkünfte in Pegnitz und Bayreuth zu vergeben. Die Beauftragung beginnt am 16.01.2023 und läuft vorerst bis zum 15.04.2023. Da nicht absehbar ist, wie lange die Notunterkünfte belegt sein werden, ist eine monatliche Verlängerung des Vertrages möglich.
Hausordnungs- und Separatwachdienst
Der Landkreis Bayreuth hat für die Unterbringung von Geflüchteten Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, welche 24/7 zu bewachen sind. Dafür ist ein Dienstleistungsvertrag mit einem Sicherheitsdienst für Hausordnungs- und Separatwachdienst für die Notunterkunft Pegnitz zu vergeben. Die Beauftragung beginnt am 16.01.2023 und läuft vorerst bis zum 15.04.2023. Da nicht absehbar ist, wie lange die Notunterkunft belegt sein wird, ist eine monatliche Verlängerung des Vertrages möglich.
Soweit der Vertrag vom Auftraggeber oder Auftragnehmer nicht eine Woche vor Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich um jeweils einen Monat, jedoch längstens bis 30.06.2024.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit aus einem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt.
Hausordnungs- und Separatwachdienst
Der Landkreis Bayreuth hat für die Unterbringung von Geflüchteten Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, welche 24/7 zu bewachen sind. Dafür ist ein Dienstleistungsvertrag mit einem Sicherheitsdienst für Hausordnungs- und Separatwachdienst für die Notunterkunft Bayreuth zu vergeben. Die Beauftragung beginnt am 16.01.2023 und läuft vorerst bis zum 15.04.2023. Da nicht absehbar ist, wie lange die Notunterkunft belegt sein wird, ist eine monatliche Verlängerung des Vertrages möglich.
Soweit der Vertrag vom Auftraggeber oder Auftragnehmer nicht eine Woche vor Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich um jeweils einen Monat, jedoch längstens bis 30.06.2024.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit aus einem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- keine Ausschlussgründe gemaä § 123 oder § 124 GWB vorliegen
- Eingenerklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigungen Steuersachen
- Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Verpflichtung Einhaltung Mindestlohngesetz
- Erklärung Bezug Russland
Bei Präqualifizierung des Unternehmens besteht besteht die Möglichkeit, ein entsprechendes gültiges Zertifikat einzureichen.
- 3 Referenzbestätigungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Diese dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
- Bestätigung über erfolgreich abgeschlossener Sachkundeprüfung nach § 34 a Abs. 1 Satz 5 GewO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland