Neubau Feuerwehrgerätehaus FF-Haunstetten, Objektplanungsleistungen Freianlagen, gem. Paragraph 38 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: 650 22 023 06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus FF-Haunstetten, Objektplanungsleistungen Freianlagen, gem. Paragraph 38 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung
Die Stadt Augsburg plant den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Haunstetten. Der Neubau erfolgt am bisherigen Standort. Der Abriss des Bestandsgebäudes und das Interimsgebäude sind nicht Bestandteil des Verfahrens.
Die Vergabe erfolgt in einem einstufigen, offenen Verfahren.
Augsburg-Haunstetten
Die Stadt Augsburg plant den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Haunstetten. Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen Freianlagen, gem. Paragraph 38 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Die Vergabe erfolgt in einem einstufigen, offenen Verfahren.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt.
Es gibt eine bereits genehmigte Bauvoranfrage. Die darin erarbeiteten Unterlagen werden allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Die Planungsergebnisse gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Die Planung beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Mind. 9 Fahrzeugstellplätze
- Schlauchwäsche
- Umkleiden/Sanitärbereiche
- Schulungssaal
- Büroflächen
- Räume für Spielmannszug und Jugendarbeit
- Küche inkl. Aufenthalt
- Versch. Lagerflächen
- Übungsfläche
- ca. 2750 m2 Geschossfläche
- Grundstücksgröße ca. 5550 m2
Voraussichtlicher Zeitplan:
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Anfang März 2023. Der Leistungsbeginn ist unmittelbar nach der Auftragserteilung. Der Baubeginn soll im März 2024 erfolgen. Die Fertigstellung ist bis Ende Dezember 2026 vorgesehen.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (zzgl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 39 ff HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 39 ff HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 39 ff HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 39 ff HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise u. Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich d. elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per Email od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister.
c) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
d) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
e) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,
f) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV dieser Unternehmen ist abzugeben,
g) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
h) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbeteiligungen sind auch Teilnahmen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
i) Erklärung des Bieters über die Bereitschaft, die Eigenerklärung Bezug Russland zu unterschreiben (Formblatt 127) und mit dem Angebot einzureichen.
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss dem Eignungsnachweis beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
a) Erklärung d. Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte (bei 40 h / Woche) im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangestellten Vollzeit-MA (bei 40 h / Woche) inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Eignungsnachweis unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bieters über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers/einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" oder „Dipl.-Ing. Landschaftspflege" o. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters (Sitz d. Bieters) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum und ggf. Eintrag Architektenkammer, falls vorhanden. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" oder „Dipl.-Ing. Landschaftspflege" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung des o.g. Geschäftsführers/der o.g. Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft mit der o.g. Berufsqualifikation im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen. (hier muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter III.1.3) b));
d) Angabe von 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
- Ref. 1+2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.11.2012-31.10.2022 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
- Ref. 1: Bauvolumen mind. 1.100.000 € brutto (KG 500)
- Ref. 2: Bauvolumen mind. 800.000 € brutto (KG 500)
- Ref. 1+2: Ref.projekt war die Objektplanung von Freianlagen
- Ref. 1+2: LPH 2-8 dem Bieter beauftragt bzw. vollständig von ihm erbracht
- Ref. 1 oder 2: Zusammenarbeit mit öff. AG bzw. Einhaltung der einschläg. Vergaberichlinien (Anl. 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K))
- Ref. 1 oder 2: Errichtung von Fahrzeugstellplätzen
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.
Folgende weitere Angaben, über die Mindestkriterien hinaus, sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform sollen das Vorgehen bei den Referenzprojekten so erläutern, dass die Kriterien überprüft und nachvollzogen werden können.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Die Bieter müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung Bezug Russland) ausfüllen, unterschreiben und mit dem Angebot einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle Stadt Augsburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/
mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Teilnahmeunterlagen/Eignungsnachweise und Angebote können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung, den Teilnahmeunterlagen beizulegen.
e) Informationspflicht des Bieters: Die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis/das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis/das Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis/Angebot abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis/das Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis/Angebot abgegeben wird.
Der neue Eignungsnachweis/das Angebot muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis/das Angebot -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis/das Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis/Angebot, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis/Angebot unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: siehe VI.4.1)
Land: Deutschland