DECT-Feinlokalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2022-0007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
DECT-Feinlokalisierung
Der Auftraggeber betreibt ein Ascom IP-DECT-System mit Personen-Notsingal-Funktionen mit grober und teils feiner Lokalisierung. Ziel ist die Erweiterung der Personen-Notsignal-Anlage (PNA) mit Ortungssendern zur Feinlokalisierung in versch. Gebäuden
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Deutschland
Das Bezirksklinikum Ansbach betreibt ein Ascom IP-DECT-System mit Personen-Notsingal-Funktionen mit grober und teils feiner Lokalisierung. Ziel ist die Erweiterung der Personen-Notsignal-Anlage (PNA) mit Ortungssendern zur Feinlokalisierung für die Gebäude 1/2, 3 und 4/5. Aufgrund der bestehenden Ascom DECT- und Alarmserver-Infrastruktur ist die Erweiterung zwingend mit dem Fabrikat Ascom auszuführen.
Es ist für den Leistungsbeginn, bedingt durch die Vergabeplattform, zwingend ein Termin anzugeben. Dieser ist unverbindlich für den 01.11.2022 vorgesehen, das geplante Ende der Maßnahme ist für den 30.06.2022 vorgesehen. Nach Zuschlagserteilung wird im Zuge der Werksausführungsplanung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein verbindlicher Bauzeitenplan erstellt, welcher die verpflichtenden Leistungsfristen beinhaltet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de