TNW_Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau - Erweiterung Schulzentrum Eichstätt-Schottenau - Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 187/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-eichstaett.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau - Erweiterung Schulzentrum Eichstätt-Schottenau - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Zweckverband Eichstätt-Schottenau ist Sachaufwandsträger für das Schulzentrum Eichstätt-Schottenau, bestehend aus dem Willibald-Gymnasium Eichstätt und der Mittelschule Eichstätt-Schottenau.
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Die beiden dem Schulzentrum Eichstätt-Schottenau angehörigen Schulen, das Willibald-Gymnasium Eichstätt sowie die Mittelschule Eichstätt-Schottenau, melden seit dem Jahr 2019 Raumbedarf.
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Im Rahmen der Maßnahme werden neben Neubau- / Erweitungsmaßnahmen voraussichtlich Umbaumaßnahmen erforderlich. Auch eine Aufstockung des Gebäudebestandes ist möglich.
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Beauftragt werden stufenweise die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI in den Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
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Zusätzlich werden als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Schulzentrum Eichstätt-Schottenau Schottenau 18 85072 Eichstätt Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Leistungsbeschreibung:
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Der Zweckverband Eichstätt-Schottenau ist Sachaufwandsträger für das Schulzentrum Eichstätt-Schottenau, bestehend aus dem Willibald-Gymnasium Eichstätt und der Mittelschule Eichstätt-Schottenau.
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Die beiden dem Schulzentrum Eichstätt-Schottenau angehörigen Schulen, das Willibald-Gymnasium Eichstätt sowie die Mittelschule Eichstätt-Schottenau, melden seit dem Jahr 2019 Raumbedarf.
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Mit der abgeschlossenen Generalsanierung des Sporttraktes bestehend aus Hallenbad, 3-fach Turnhalle und Tagesheim im Jahre 2009-2011 sowie der Sanierung der Mittelschule, des Gymnasiums und des Fachklassentraktes in den Jahren 2011-2019 konnten - mit Ausnahme des Bereichs Oberstufenkoordination sowie im Musiksaal Lager - keine weiteren Raumkapazitäten geschaffen werden.
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In der Verbandsversammlung des vergangenen Jahres 2021 wurde die Verwaltung in Verbindung mit den Schulleitungen beauftragt, den im Jahre 2020 festgestellten Platzbedarf an die jeweilige schulische Entwicklung anzupassen und mit dem zuständigen Sachgebiet der Regierung von Oberbayern abzustimmen.
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In Zusammenarbeit mit den Schulleitungen beider Schulen stellte die Verwaltung den schulischen Fehlbedarf zu den gültigen Flächenbandbreiten auf. Berücksichtigt wurden hierbei insbesondere im Bereich der Mittelschule Eichstätt-Schottenau bestehende Auslagerungen am Schulstandort Schernfeld. Im Bereich des Willibald-Gymnasiums fand die Wiedereinführung des G9 statt sowie für beide Schulen der Bedarf der offenen Ganztagesschule.
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Beide Schulen stellten ihren tatsächlich bestehenden Platzbedarf nach Fehlflächen, Unterrichtsbereich sowie weitere Funktionsbereiche gemäß den derzeitigen und prognostizierten Schülerzahlen der nächsten Jahre auf.
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In Abstimmung mit dem zuständigen Sachgebiet der Regierung Oberbayern wurde ein grundsätzlicher Fehlbedarf bestätigt und der Verwaltung eine überarbeitete Bauliste (inkl. Flächenbandbreitenaufstellung, Bestandsflächen und Fehlbedarfsflächen beider Schulen) übermittelt.
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Zudem wurde auch in dem Bereich der Sportflächen (insbesondere überdachte Hallensportflächen) mit den Sporteinheiten der Schule verglichen mit dem Ergebnis, dass auch in diesem Bereich ein Fehlbedarf besteht.
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Das Willibald-Gymnasium, das hauptsächlich naturwissenschaftlich ausgerichtet ist, aber auch weitere Zweige vorweist, ist seit Jahren 4-zügig. Die Schülerprognosen zeichnen laut Schulleitungen in den nächsten Jahren ein gleichbleibendes Bild. Hinzu kommt die Konstellation des G9 (das Willibald-Gymnasium war aber ursprünglich auf G9 konzipiert). Zudem wurde im Jahr 1995 eine Erweiterung auf der damaligen Dachterrassenfläche umgesetzt.
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Die Fehlbedarfsflächen des Willibald-Gymnasium ohne den Bereich Sport stellen sich mit einem vorläufigen Gesamtfehlbedarf von insgesamt 2.067,01 m² dar.
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Die Mittelschule Eichstätt-Schottenau ist seit Jahren 5-zügig (mit Auslagerungsstandort Schernfeld). Auch hier zeichnen die Schülerprognosen laut Schulleitung in den kommenden Jahren ein gleichbleibendes Bild.
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Die Fehlbedarfsflächen der Mittelschule Eichstätt-Schottenau ohne den Bereich Sport stellen sich mit einem vorläufigen Gesamtfehlbedarf von insgesamt 1.690,60 m² dar.
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Bei den Sporteinheiten können beide Schulen zusammengefasst werden. Hier ergibt sich ein Fehlbedarf von vorläufig zwei Übungseinheiten (einer 2-fach Sporthalle).
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Somit ergeben sich wie aufgeführt bei beiden Schulen Unterflächen in Höhe von vorläufig 3.757,61 m² zu den von der Regierung Oberbayern vorgegebenen Flächenbandbreiten. Ergänzend sind alle dargelegten Flächen Hauptnutzflächen.
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Mit dem derzeitigen Stand der jeweilig vorläufig aufgeführten Unterflächen beider Schulen (mit Sportfehlflächen) wurde die Verwaltung damit beauftragt, die schulaufsichtspflichtige Genehmigung einzuholen.
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Die vorläufige Annahme der Gesamtkosten der Maßnahme beläuft sich auf 25 Mio. EUR brutto.
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Im Rahmen der Maßnahme werden neben Neubau- / Erweitungsmaßnahmen voraussichtlich Umbaumaßnahmen erforderlich. Auch eine Aufstockung des Gebäudebestandes ist möglich.
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Termine:
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Die Finanzplanung des Zweckverbandes Schulzentrum Eichstätt-Schottenau sieht folgenden zeitlichen Ablauf vor:
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Grundlagenermittlung und Planung: 2023/24
Bauphase: 2025/26
Fertigstellung: 2027
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Leistungen:
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Beauftragt werden stufenweise die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI in den Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
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Zusätzlich werden als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
4 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
2 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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5 Punkte: ab 5 Architekten/-innen
3 Punkte: ab 4 Architekten/-innen
1 Punkt: ab 3 Architekten/-innen
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(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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Mindestkriterium: 2 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Objektplanung Gebäude - Schulbau
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
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- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Schulbau (Primärstufe, Sekundarstufe I und II) (sehr gut vergleichbar)
- sonstige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung, Wissenschaft, Forschung (gut vergleichbar)
- sonstige Gebäude ab Honorarzone III gem. § 35 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.2 HOAI (vergleichbar)
- Neubau / Erweiterung (sehr gut vergleichbar)
- Sanierung / Umbau (vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der abgefragten Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200 - 700) von ca. 21 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 18 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein, 13 Mio. EUR netto oder mehr, um gut vergleichbar zu sein.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Vorgesehene Termine:
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Grundlagenermittlung und Planung: 2023/24
Bauphase: 2025/26
Fertigstellung: 2027
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern weitere projektbezogenene Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Architekt, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
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Referenzportfolio Bewerber gesamt: Objektplanung Gebäude - Schulbau der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
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a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung:
- Schulbau (Primärstufe, Sekundarstufe I und II)
- sonstige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung, Wissenschaft, Forschung
- sonstige Gebäude ab Honorarzone III gem. § 35 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.2 HOAI
- Neubau / Erweiterung
- Sanierung / Umbau
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200 - 700) von ca. 21 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 18 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
Mindestkriterium:
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2 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY64EJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.