Fassadenarbeiten inklusive Holzdeckenverkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: H12e124822
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenarbeiten inklusive Holzdeckenverkleidung
Die städtische Sportanlage (Bezirkssportanlage) an der Grohmannstraße 63 steht zur Modernisierung an. Die Maßnahme soll in das Sportbauprogramm 2018 aufgenommen werden. Eine zukunftsorientierte Lösung erfordert den Neubau des Sportbetriebsgebäudes, von Räumen für Sportschützen, einer Vereinsgaststätte und eine Modernisierung der Freianlagen, insbesondere der Sportplätze.
Gewerk: Fassadenarbeiten inklusive Holzdeckenverkleidung
Grohmannstraße 63
80933 München
- ca. 600 m2 vorgehängte Holzbretterverkleidung
- ca. 225 m2 ungedämmte Holzdeckenverkleidung im Außenbereich
- ca. 30 m2 gedämmte Holzdeckenverkleidung im Außenbereich
- ca. 95 m2 Holzdeckenverkleidung innen mit Brandschutz
- ca. 300 m2 Holzdeckenverkleidung innen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Owingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.