Wertschätzungskampagne des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022G9000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wertschätzungskampagne des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) sucht einen Dienstleister zur Fort- und Weiterentwicklung der Wertschätzungskampagne #lebstdubayern in den Sozialen Medien (@landschafftbayern). Dabei geht es im Konkreten um eine Kommunikationsstrategie für die jährlich stattfindenden rund 24 Themenwochen aus den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Forst und ländliche Entwicklung. In den Themenwoche wird der Fokus auf ein bestimmtes Thema (bspw. Ökologischer Landbau) gelegt.
Kernziele der Wertschätzungskampagne sind dabei, die Wertschätzung für regionale Lebensmittel, für die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Entwicklung zu wecken und den Dialog zwischen Verbrauchern und Erzeugern zu verbessern.
Die Kommunikationsstrategie umfasst:
1. Entwicklung eines innovativen, zielgruppenspezifischen Umsetzungskonzepts für die Themenwochen pro Kalenderjahr
2. Entwicklung und Umsetzung eines detaillierten Medienplans
3.Begleitendes Reporting und Erstellen eines Reporting-Berichts
4.Erstellung eines Jahres-Budgetplans
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (2 Jahre Grundvertragslaufzeit plus zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen für den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen, die als Anlage den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) sucht einen Dienstleister zur Fort- und Weiterentwicklung der Wertschätzungskampagne #lebstdubayern in den Sozialen Medien (@landschafftbayern). Dabei geht es im Konkreten um eine Kommunikationsstrategie für die jährlich stattfindenden rund 24 Themenwochen aus den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung, Forst und ländliche Entwicklung. In den Themenwoche wird der Fokus auf ein bestimmtes Thema (bspw. Ökologischer Landbau) gelegt.
Kernziele der Wertschätzungskampagne sind dabei, die Wertschätzung für regionale Lebensmittel, für die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Entwicklung zu wecken und den Dialog zwischen Verbrauchern und Erzeugern zu verbessern.
Die Kommunikationsstrategie umfasst:
1. Entwicklung eines innovativen, zielgruppenspezifischen Umsetzungskonzepts für die Themenwochen pro Kalenderjahr
2. Entwicklung und Umsetzung eines detaillierten Medienplans
3.Begleitendes Reporting und Erstellen eines Reporting-Berichts
4.Erstellung eines Jahres-Budgetplans
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (2 Jahre Grundvertragslaufzeit plus zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen für den Auftraggeber um jeweils ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen, die als Anlage den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Der Auftrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden (einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber), so dass der Vertrag maximal vier Jahre (bis 2026) dauert. Siehe Besondere Vertragsbedingungen.
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wertschätzungskampagne des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem unter Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 angegebenen Preis von [Betrag gelöscht] EUR um einen fiktiven Wert handelt. Der konkrete Wert wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.