Stadt Trostberg - Beschaffung von IT- und Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 22-08-02-IT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trostberg
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83308
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Trostberg - Beschaffung von IT- und Medientechnik
Ausschreibung / Beschaffung von IT- und Medientechnik
Los 1 - Medientechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausschreibung / Beschaffung von Medientechnik
Los 2 - IT-Technik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausschreibung / Beschaffung von IT-Technik
Los 3 - LAN-Infrastruktur
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausschreibung / Beschaffung einer LAN-Infrastruktur
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Medientechnik
Ort: Traunreut
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83301
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - IT-Technik
Ort: Übersee
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83236
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - LAN-Infrastruktur
Ort: Traunreut
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.