Trockenbauarbeiten, Decke Referenznummer der Bekanntmachung: H08073622
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten, Decke
Trockenbau Decke für den Neubau Grundschule Helene-Wessel-Bogen - ehem. Bayernkaserne Süd
Hauptort der Ausführung:
Grundstück ehemalige Bayernkaserne Süd, Helene-Wessel-Bogen, Schwabing - Freimann,
80939 München
Trockenbau Decke für den Neubau Grundschule Helene-Wessel-Bogen - ehem. Bayernkaserne Süd:
Grobmassen:
- Unterdecke GKB glatt 425 m2
- Unterdecke GKBI glatt 1.181 m2
- Holzwolle-Akustikplattendecke 3.395 m2
- Holzwolle-Reflektorplattendecke 776 m2
- Unterdecke aus Gips-Lochplatten, mit Randfries 3.363 m2
- Hygiene-Akustikdecke, Format (mm): 600x600 138 m2
- Holzakustikpaneeldecke mit Absorber 966 m2
- Schallabsorbierende Akustikputzdecke, fein / grob 1.201 m2
- Zementbauplatten-Decke in Außenbereich 110 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schapen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragliche Einzelfristen:
Mit der Ausführung ist zu beginnen am: 17.06.2022
Ausführungsbeginn auf der Baustelle Grundschule 12.09.2022
Bauliche Fertigstellung Grundschule 10.05.2023
Fertigstellung Gesamtleistung 09.08.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.