22 E 130 - Planungsleistungen für den Obermünsterplatz und Obermünsterstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 130
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 130 - Planungsleistungen für den Obermünsterplatz und Obermünsterstraße
Neugestaltung der Obermünsterstraße und des Obermünsterplatzes mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Beide sollen funktional geordnet werden und ein attraktives Erscheinungsbild erhalten. Hauptziele dieser gestalterisch-funktionalen Neuordnung sind die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und die Belebung der öffentlichen Bereiche durch eine kinder- und jugendgerechte Gestaltung mit neuer Beleuchtung, Baumpflanzungen und Wasserelementen.
Das Obermünsterviertel liegt zwischen der Kern-Altstadt und dem Schloss St. Emmeram. Es ist ein vielfältiger und lebendiger Stadtteil, der sich durch seine Geschäfte, Gastronomie und ein breites Dienstleistungsangebot auszeichnet. Trotz seiner prinzipiell günstigen Lage im Süden der Altstadt und seines differenzierten Einzelhandelsangebots weist das Obermünsterviertel städtebauliche Missstände und hohe ungenutzte Potenziale auf. Es wird daher von den meisten Regensburgerinnen und Regensburgern kaum als attraktiver Ort zum Wohnen, Arbeiten und Einkaufen wahrgenommen. Die Ursachen sind vielfältig. Hauptgrund ist die vom Autoverkehr dominierte verkehrliche Situation, die zu zahlreichen Konflikten zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern führt. Es fehlen attraktive Fußgängerverbindungen, die das Obermünsterviertel mit den umliegenden Stadtbereichen verknüpfen. Überdies ist auch die Gestaltung der öffentlichen Räume unbefriedigend und die Aufenthaltsqualität auf den Straßen und Plätzen des Quartiers gering. Die Folgen davon sind eine geringe Verweildauer von Fußgängern im Quartier, fehlende Laufkundschaft für Einzelhandel und Gastronomie sowie Leerstände. Im Bereich nördlich der Obermünsterstraße sind zahlreiche Gebäude in einem schlechten baulichen Zustand und sanierungsbedürftig.
Aufgrund der städtebaulichen Missstände beschloss der Regensburger Stadtrat 2011, das Obermünsterviertel als städtebauliches Sanierungsgebiet festzulegen (Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Obermünsterviertel“). Leitidee der Stadterneuerung ist, das Quartier unter Bewahrung seiner Vielfalt, seiner Lebendigkeit und seines besonderen Flairs weiterzuentwickeln
Referenzen 1 Freianlagen (1 Referenz – R F):
1.1 Neubau oder Umgestaltung eines vergleichbaren Objekts in überwiegend Pflasterbauweise und Plattenbelägen an einem öffentlichen Platz oder an einer öffentlichen Verkehrsfläche mit im Mittel mindestens 10 m Verkehrsraumbreite (mindestens Honorarzone IV) im historischen Kontext mit besonderem Augenmerk Denkmalschutz im dicht bebauten urbanen Raum mit einem Gesamtvolumen von ca. 2.000.000 € netto anrechenbare Kosten. KO KRITERIUM
1.2 Neubau oder Umgestaltung einer Freianlage mit Wasser als Gestaltungs- und Spielelement
1.3 Neubau oder Umgestaltung einer Freianlage in einer Größenordnung von ca. 1000 m2
1.4 Neubau oder Umgestaltung einer Freianlage mit Grün und Bäumen als Gestaltungselement
Referenz 2 Verkehrsanlgaen (1 Referenz R V):
2.1 Nachweis von 2 Verkehrsplanungen (LPH 2,3 und 5) für realisierte Verkehrsanlagen (mindestens Honorarzone III)
Referenz 3 Technische Ausrüstung (1 Referenz – R TA):
3.1 Nachweis über fachgerechte Planung und Umsetzung eines Brunnens im öffentlichen Raum (Leistungsphasen 1-3, 5, 6)
Referenzen 4 Bürgerbeteiligung (1 Referenz – R B)
4.1 Organisation und Leitung von planungsbegleitender Öffentlichkeitsarbeit im städtischen Maßstab
4.2 Durchführung und Moderation von Beteiligungsworkshops (Bürger, Kinder, Jugendliche)
4.3 Koordination von Nutzer-, Anlieger-, Fachstellenkreisen und Interessensvertretern im städtischen Maßstab
Stufenweise Beauftragung, Freianlagenplanung Lph 5 und besondere Leistungen,
Verkehrsanlagenplanung Lph 5 und besondere Leistungen,
Technische Ausrüstung AG1 Lph 5 bis 9 und besondere Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit der Bewerbung der Bewerberbogen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu dem Bewerberbogen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formbatt III.9).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen eigenen Bewerberbogen abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften eine Bewerbung abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt III.7).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt III.7).
Außerdem sind mit der Bewerbung die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt III.8) und deren eigenen Bewerberbogen abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Es ist eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen:
für Personenschäden: 3.000.000,00 €
für sonstige Schäden: 1.5.00.000,00 €
Referenzen 1 Freianlagen (1 Referenz – R F):
1.1 Neubau oder Umgestaltung eines vergleichbaren Objekts in überwiegend Pflasterbauweise und Plattenbelägen an einem öffentlichen Platz oder an einer öffentlichen Verkehrsfläche mit im Mittel mindestens 10 m Verkehrsraumbreite (mindestens Honorarzone IV) im historischen Kontext mit besonderem Augenmerk Denkmalschutz im dicht bebauten urbanen Raum mit einem Gesamtvolumen von ca. 2.000.000 € netto anrechenbare Kosten. KO KRITERIUM
1.2 Neubau oder Umgestaltung einer Freianlage mit Wasser als Gestaltungs- und Spielelement
1.3 Neubau oder Umgestaltung einer Freianlage in einer Größenordnung von ca. 1000 m2
1.4 Neubau oder Umgestaltung einer Freianlage mit Grün und Bäumen als Gestaltungselement
Referenz 2 Verkehrsanlgaen (1 Referenz R V):
2.1 Nachweis von 2 Verkehrsplanungen (LPH 2,3 und 5) für realisierte Verkehrsanlagen (mindestens Honorarzone III)
Referenz 3 Technische Ausrüstung (1 Referenz – R TA):
3.1 Nachweis über fachgerechte Planung und Umsetzung eines Brunnens im öffentlichen Raum (Leistungsphasen 1-3, 5, 6)
Referenzen 4 Bürgerbeteiligung (1 Referenz – R B)
4.1 Organisation und Leitung von planungsbegleitender Öffentlichkeitsarbeit im städtischen Maßstab
4.2 Durchführung und Moderation von Beteiligungsworkshops (Bürger, Kinder, Jugendliche)
4.3 Koordination von Nutzer-, Anlieger-, Fachstellenkreisen und Interessensvertretern im städtischen Maßstab
Personal Anforderungen:
1. Es muss ein Projektbevollmächtigter zur Verfügung stehen.
2. Es muss ein Bearbeitungsteam aus mindestens zwei Personen für den Auftrag bereitgestellt werden. Dabei muss mindestens 1 Person zur Führung des Titels Dipl.-FH/ Bachelor of Engineering/Arts /Dipl. Ing oder Master of Engineering/Arts berechtigt und in der Architektenkammer eingetragen sein. Die zweite Person muss mindestens staatlich geprüfter Techniker oder Meister und in der Ingenieurskammer eingetragen sein.
Die Leistungen sind im Team nachzuweisen
Die aufgabenbezogene Berufserfahrung der Teammitglieder (mindestens der genannten 2 Personen) muss mindestens 3 Jahre betragen.
§ 75 Abs. 1 VgV Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaners gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Autragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]