Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für den Neubau des Beruflichen Bildungszentrums Berchtesgadener Land in Freilassing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-L-044
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für den Neubau des Beruflichen Bildungszentrums Berchtesgadener Land in Freilassing
Das Bauvorhaben umfasst den Neubau eines Staatlichen Beruflichen Schulzentrums in Freilassing mit Ausbildungsbereichen für
- Gastronomie
- Wirtschaft
- Bau/Holz
- KfZ
- Berufsvorbereitung
- Körperpflege
- YoungTourism (Youtou)
- Verwaltung
mit Verwaltungsflächen, Außenanlagen sowie Außenaufenthaltsbereichen. Mit diesem Projekt soll der nach baufachlicher Genehmigung bestehende Flächenbedarf (Innenraum) von rund 13.590 m2 NF (d.h. ca. 21.707 m2 BGF) befriedigt werden.
Die genaue Lage der Örtlichkeiten, eine Beschreibung der derzeit konzipierten Gesamtbaumaßnahme wie auch Inhalt und Umfang der Anforderungen sind dem als Vergabeunterlage C - C.2. beigefügtem Endbericht der Machbarkeitsstudie (Stand Dezember 2021) zu entnehmen.
Freilassing
Beschafft werden Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS).
Maßgeblich für die Kalkulation des Angebotes und die zu erbringende Leistung ist das im Vertrag beschriebene Leistungsbild. Der Vertrag verweist auf die Grundleistungen der HOAI gem. §§ 53 Abs. 2, 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen Nr. 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) inkl. der technischen Außenanlagen (KGR 551 - Abwasseranlagen inkl. Regenentwässerung und KGR 552 - Wasseranlagen), Nr. 2 (Wärmeversorgungsanlagen) inkl. der technischen Außenanlagen (KGR 554 - Wärmeversorgungsanlagen), Nr. 3 (Lufttechnische Anlagen) und Nr. 8 (Gebäudeautomation), einschließlich verfahrenstechnischer und nutzungstechnischer Anlagen Gebäudeleittechnik (GLT). Das dort beschriebene Leistungsbild ist jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen (Vertragsentwurf übergeben als Vergabeunterlage C - C.1.und seinen Anlagen Vergabeunterlage C - C.2.1 bis C.5.).
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI (nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen) sind zu erbringen, soweit im Rahmen der noch zu erfolgenden Schnittstellenabgrenzung der Vorplanung eine entsprechende Zuordnung erfolgt.
Die Leistungen werden stufenweise und gesondert für jeden Bauabschnitt beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1-2, gemäß beigefügtem Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C - C.1.).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise, stufen- oder bauabschnittsweise – zu übertragen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
I. Stufen- und bauabschnittsweise Beauftragung gemäß Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C - C.1.);
II. Besondere und zusätzliche Leistungen (optional) nach Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C – C.1.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformationen zum Bieter/ Bietergemeinschaft (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.),
B) Eigenerkl. des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen bzw. Eigenerkl. für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind (Formblatt B.3.),
C) Eigenerkl. (soweit erforderlich) der Bieter.gem.mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bieter.gem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.).
Bei Bieter.gem. sind die gem. Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) lit. F) und G) und III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsl. (soweit zutreffend): Eigenerkl. zur Eignungsl., einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsl. (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragn. oder sonstigen Dritten) hat der Bieter. eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Untern.s vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.5.). Jedes Untern., dessen Kapazitäten der Bieter. für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erkl., dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen bzw. Eigenerkl. für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind. (Formblatt B.3.);
b) Nachweis der Eignung des Untern.s, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsl. (Verw. des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Untern. diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der AG vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Untern. ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Weiter unter Punkt VI.3).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen;
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7.);
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8.);
Vergleichbare Dienstleistungen sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für allgemeine Hochbauprojekte.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Jahren (seit 2012) erbrachten Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9.).
Der Bieter hat nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen), dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.10.).
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die eine Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandsbezugs abgeben (Formblatt B.11.).
Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weiter zu III.1.1):
1. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Untern.s im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der AG eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Untern.s entsprechend dem Umfang der Eignungsl. verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
2. Weitere Hinweise zum Verfahren:
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bieter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion des Vergabeportals www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]