Leitwarte Mobilität: VE33 Möblierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitwarte Mobilität: VE33 Möblierung
Installation von Möbel, Internetinsel und Trennwänden.
Stadtwerke Augsburg Verkehrs GmbH Lechhauser Str. 22 86153 Augsburg
Die Einrichtung der neuen Betriebsleitstelle soll technisch wie ergonomisch auf dem aktuellen Stand realisiert werden, um für die Zukunft eine entsprechend hohe Qualität zu erreichen. Dieser hohe Qualitätsanspruch bezieht sich grundsätzlich auf alle Planungen, Bauteile und Ausführungsqualitäten im Zusammenhang mit der baulichen und technischen Ausführung des Gebäudes und der Leitstelle. Die hohen Anforderungen an die Raum- und Arbeitsplatzergonomie sollen lückenlos erfüllt werden.
Projektumfang / Räume Das Projekt umfasst Tische, Schränke, Stühle, Raumtrennwände/Innentrennwände, Garderobenschränke, Aktenschränke, Rollcontainer im Raum des Neubaus der Betriebsleitstelle, in der berstehenden Betriebsleitstelle und des angrenzenden Schulungsraumes. Die Beschaffung der Einrichtung beinhaltet den Transport/Montagen und die Arbeiten im Objekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leitwarte: VE 33 Leitstelleneinrichtung: Spezielle Einrichtung gem. Ausschreibungsunterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pürgen
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86932
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung der ausschreibenden Stelle / des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.