Be- und Entwässerungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H22d112522
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Be- und Entwässerungsarbeiten
Neubau einer vierzügigen Grund- und einer dreizügigen Mittelschule mit zweifach Sporthalle, einfach Sporthalle, Schwimmhalle und Allwetterplätzen (Bauabschnitt 2);
Gewerk: Be- und Entwässerungsarbeiten
Torquato-Tasso-Str. 38
80807 München
- ca. 935 m Abwasserleitungen mit Erd- und Verbauarbeiten
- 1 St Anschluss an bestehenden städtischen Kanal mit unterirdischem Rohrvortrieb herstellen
- 1 St Anschluss an bestehenden städtischen Kanal herstellen
- 23 St Revisionsschächte für Schmutz- und Regenwasser
- 2 St Regenwasserreinigungsschächte als Sedimentationsanlagen bis DN 1500
- 1 St Versickerungsanlagen als Kunststoff- Rigolen mit Revisionsschächten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sauerlach
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.