Lehrerdienstgeräte für die Grund- und Mittelschulen des Schulstandorts Stadt Dachau – gefördert aus dem Sonderprogramm Lehrerdienstgeräte (SoLD) des Freistaats Bayern - Vollausstattungsrunde 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/040
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lehrerdienstgeräte für die Grund- und Mittelschulen des Schulstandorts Stadt Dachau – gefördert aus dem Sonderprogramm Lehrerdienstgeräte (SoLD) des Freistaats Bayern - Vollausstattungsrunde 2022
Lieferung von 54 Convertible/2-in-1 Notebooks inkl. Zubehör aus dem „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung der Hardware sowie die Dienstleistung zur Installation und Inbetriebnahme der Geräte.
Dachau
Die Leistung umfasst die Lieferung von 54 Convertible/2-in-1 Notebooks inkl. Zubehör (z. B. Eingabestifte, gepolsterte Notebookhüllen) sowie die Installation und Inbetriebnahme der Geräte im Rahmen des Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte (SoLD) - Vollausstattungsrunde 2022 für die Lehrkräfte an den Dachauer Grund- und Mittelschulen.
Die Lehrerdienstgeräte werden unentgeltlich als personenbezogene digitale Dienstgeräte zur dienstlichen Verwendung innerhalb und außerhalb der Schule zur Verfügung gestellt und in die vorhandene digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen integriert.
Detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste wertbare Angebot, das alle vom Auftraggeber geforderten Mindeststandards erfüllt.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Die Lieferung ist möglichst zeitnah nach Auftragserteilung gewünscht, sie sollte möglichst bis 31.05.2023 abgeschlossen sein.
Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD) in der Fassung vom 17.Oktober 2022 ist abrufbar unter folgendem Link: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-612/
Festlegung auf Acer-Geräte.
Da in den Schulen aus der ersten Runde des Sonderbudgets Lehredienstgeräte Geräte des Herstellers Acer beschafft wurden, werden in der nun anstehenden Vollausstattungsrunde aus Kompatibilitätsgründen nur Acer-geräte ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I) Erklärung des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gemäß § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gemäß § 124 Abs. 2 vorliegen,
3. BI/MB erklärt, dass er:
a) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes. zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversicherung, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abschließt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder darin eingetragen ist, Angabe von Nr./Register und
f) AG unverzüglich informiere(n) und ggf. aktualisierte Eigenerklärung sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o. anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben:
— für BI/MB Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollständigem Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail),
— bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt zur BG o. deren Mitgliedern (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.
II) Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschließender Wertung):
— Einverständniserklärung mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden,
— für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden,
— Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt,
— Vgl. auch nach III.1.2) u III.1.3) erforderliche Angaben.
I) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2019-2021 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II) Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. vgl. auch nach Ziff.III.1.1) u III.1.3) erforderliche Angaben.
I)
— Angabe von einer oder mehrerer Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, Art u Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, nämlich: kurzfristige Lieferung und Installation von Convertibles/2-in1 Notebooks in ähnlichen Stückzahlen, jeweils aus den letzten 3 Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbarkeit. Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz o. teilweise durch einen NU o. einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formblatts genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt u das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen. Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) o. Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert o. ungefährer Wert genügt), Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen.
— Erklärung zu NU und Einrichtung entsprechende Erklärung u ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oder andere Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzüglich die Verpflichtungserklärung für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, und für UN, die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentlichen Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art u Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II) Ziff. II unter III.1.1) gilt entspr.
Vgl. auch nach Ziff. III.1.1) u III.1.2) erforderliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dachau.de