Busverkehrsleistungen im Linienverkehr
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busverkehrsleistungen im Linienverkehr
Die Auftraggeberin sucht Subunternehmer, die Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Stadtgebiet der Stadt Bayreuth mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Verkehrsleistungen umfassen insgesamt rund 461.078,910 Fahrplankilometer / Jahr und werden aufgeteilt in 4 Teillose wie folgt vergeben.
• Los 1 Summe: ca. 218.170,242 Fahrplan-km / Jahr • Los 2 Summe: ca. 176.268,469 Fahrplan-km / Jahr • Los 3 Summe: ca. 50.496,319 Fahrplan-km / Jahr • Los 4 Summe: ca. 16.143,88 Fahrplan-km / Jahr
Busverkehrsleistungen im Linienverkehr
Bayreuth
Die Auftraggeberin sucht Subunternehmer, die Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Stadtgebiet der Stadt Bayreuth mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Verkehrsleistungen umfassen 16.143,88 Fahrplan-km/Jahr.
Kein Angebot abgegeben.
Busverkehrsleistungen im Linienverkehr
Bayreuth
Die Auftraggeberin sucht Subunternehmer, die Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Stadtgebiet der Stadt Bayreuth mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Verkehrsleistung umfasst 218.170,242 Fahrplan-km/Jahr.
Busverkehrsleistungen im Linienverkehr
Bayreuth
Die Auftraggeberin sucht Subunternehmer, die Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Stadtgebiet der Stadt Bayreuth mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Verkehrsleistung umfasst 176.268,469 Fahrplan-km/Jahr.
Busverkehrsleistungen im Linienverkehr
Bayreuth
Die Auftraggeberin sucht Subunternehmer, die Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Stadtgebiet der Stadt Bayreuth mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Verkehrsleistungen umfassen 50.496,319 Fahrplan-km/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Busverkehrsleistungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Busverkehrsleistungen ab 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weidenberg
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95466
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Busverkehrsleistungen 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenthal 52
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91257
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber führt seine Ausschreibungen mit subreport ELViS - dem Elektronischen Vergabeinformations-System - durch.
Wir freuen uns über Ihre Registrierung vor dem Download der Vergabeunterlagen kostenfrei auf der Vergabeplattform subreport ELViS. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bieterkommunikation teil.
Registrieren Sie sich dafür kostenlos bei subreport ELViS unter: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.
Bitte beachten Sie, dass Sie ausschliesslich über die Vergabeplattform Ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
Nach Fertigstellung Ihres Angebotes können Sie dieses anschließend medienbruchfrei und wieder kostenlos auf subreport ELViS abgeben.
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen, unterstützt Sie subreport unter 02 21/9 85 78-0 gerne.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.