Wartung, Bandlaufwerke und Bänder für Bandroboter Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-064
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Bandlaufwerke und Bänder für Bandroboter
Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung des bestehenden Bandroboters sowie die Lieferung von Bandlaufwerken und den entsprechenden LTO-9 Bändern.
Wartung Bandroboter und Bandlaufwerke
LOS 1: Wartung Bandroboter und Bandlaufwerke: 4 Jahre
LTO-9 Tape Drive Module für Quantum Scalar i6000
LOS 2: LTO-9 Tape Drive Module für Quantum Scalar i6000: 10 Stück / 1. Abruf: 5 Stück
LTO-9 Scanning Tape Drive für Quantum Scalar i6000
LOS 3: LTO-9 Scanning Tape Drive für Quantum Scalar i6000: 1 Stück
Partitioning Option License Key für Quantum Scalar i6000
LOS 4: Partitioning Option License Key für Quantum Scalar i6000: 1 Stück
LTO-9 Ultrium Tape für Quantum Scalar i6000
LOS 5: LTO-9 Ultrium Tape für Quantum Scalar i6000: 1500 Stück / 1. Abruf: 500 Stück
LTO-9 Cleaning Tapes für Quantum Scalar i6000
LOS 6: LTO-9 Cleaning Tapes für Quantum Scalar i6000: 30 Stück / 1. Abruf: 10 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung Bandroboter und Bandlaufwerke
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LTO-9 Tape Drive Module für Quantum Scalar i6000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LTO-9 Scanning Tape Drive für Quantum Scalar i6000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Partitioning Option License Key für Quantum Scalar i6000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LTO-9 Ultrium Tape für Quantum Scalar i6000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz-Kastel
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55252
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LTO-9 Cleaning Tapes für Quantum Scalar i6000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz-Kastel
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55252
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlags-entscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.