Anorganische Fällmittel zur Phosphatelimination Referenznummer der Bekanntmachung: E50157521
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anorganische Fällmittel zur Phosphatelimination
Lieferung von von anorganischen Fällmitteln für die Phosphorelimination für das Klärwerk Gut Großlappen
Münchner Stadtentwässerung,
Freisinger Landstraße 187,
Fällmitteltankanlage
80939 München
Lieferung von
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Produkt 1:
Im Klärwerk Gut Großlappen können flüssige Produkte mit einem Anteil an Fe2+ oder Fe3+ zwischen 20 % und 45 % am Gesamtwirksubstanzgehalt (WS) in mol zum Einsatz kommen.
Nach den vorliegenden Erfahrungen ist von einem mittleren Tagesbedarf von ca. 35 kmol WS auszugehen. Damit ergibt sich ein Jahresbedarf von ca. 13.000 kmol WS.
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Produkt 2:
Produktbezeichnung: Aluminiumchlorid-Lösung
Formel: AlCl3 (+H2O)
Das Produkt soll die Anforderungen nach DWA-Arbeitsblatt A-202 sowie § 11 der TrinkwV 2001 bzw. der DIN EN 881, Typ 1 erfüllen.
Die Wirksubstanz muss min. 2,2 mol Al/kg betragen.
Bei diesem Produkt liegt der Jahresbedarf bei ca. 1.000 kmol WS (Al).
Beide Fällmittel müssen so beschaffen sein, dass bei vorhandenem Lagervolumen eine Bevorratung von 4 Tagen ohne Nachfüllung möglich ist.
Das Produkt muss in Form einer klaren, rückstandsfreien Lösung im chemischen Sinne angeliefert werden und diese Eigenschaft auch für die Dauer der normalen Verbrauchszeiten stabil beibehalten.
Das Fällmittel ist in Teilmengen zu ca. 24 t mit Straßentankzug anzuliefern. Die Lieferung der Einzelfuhren hat nach telefonischem Abruf innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. Die Anlieferungen sind so zu terminieren, dass die Entladung von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag zwischen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, abgeschlossen wird.
Information:
Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im Bieterclient ava-sign (http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Moosburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1, III.1.2 und III.1.3:
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch einzureichen.
Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.