Sinkkastenreinigung 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: WKB-03-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sinkkastenreinigung 2023-2024
Die Reinigung umfasst alle Sinkkästen an allen öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des gesamten Stadtgebietes von Ingolstadt, einschl. Bereitschaft:
Los 1:
- Reinigung von ~11.000 SSK an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet nördlich der Donau
- monatliche Reinigung von 89 Brücken-SSK
- monatliche Reinigung von 61 SSK in Unterführungen
- quartalsweise Reinigung von 8 Klein-SSK
Los 2:
- Reinigung von ~8.800 SSK an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet südlich der Donau
- monatliche Reinigung von 140 Brücken-SSK
- monatliche Reinigung von 42 SSK in Unterführungen
Die Reinigung umfasst alle Sinkkästen an allen öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des gesamten Stadtgebietes von Ingolstadt, einschl. Bereitschaft:
Los 1:
- Reinigung von ~11.000 SSK an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet nördlich der Donau
- monatliche Reinigung von 89 Brücken-SSK
- monatliche Reinigung von 61 SSK in Unterführungen
- quartalsweise Reinigung von 8 Klein-SSK
Die Reinigung umfasst alle Sinkkästen an allen öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des gesamten Stadtgebietes von Ingolstadt, einschl. Bereitschaft:
Los 2:
- Reinigung von ~8.800 SSK an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet südlich der Donau
- monatliche Reinigung von 140 Brücken-SSK
- monatliche Reinigung von 42 SSK in Unterführungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
.
- Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis der Einhaltung der Bestimmungen aus dem Mindestlohngesetz
- Nachweis der für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge/Geräte (Fahrzeugliste: formlose Aufstellung der für den Auftrag im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge; ADR-Zulassung der Fahrzeuge für Gefahrstoffe Ol, Benzin, etc.)
- Darstellung des vorgesehenen Konzepts zur Einhaltung der geforderten Fristen für die Leistung der Bereitschaftseinsätze.
- Entsorgungsnachweis
- FB 124 Eigenerklärung zur Eignung; Nachweis der genannten Referenzen
.
Die allgemeine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in
die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis unter www.pq-verein.de) oder
Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb der genannten Frist vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen legen nur auf gesondertes Verlangen Referenzbescheinigungen vor.
.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist erhältlich unter:
siehe oben III.1.1) sowie Auftragsunterlagen
siehe oben III.1.1) sowie Auftragsunterlagen
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sollen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden, damit eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise
mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]