MSK 3.1 480 Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0590
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
MSK 3.1 480 Gebäudeautomation
Bayerischer Landtag Maximilianeum - Generalsanierung des Kellergeschosses einschl. der haustechnischen Anlagen im Altbau
81675 München, Max-Planck-Str. 1
Neue Informationsschwerpunkte mit BACnet-fähigen Automationsstationen 2 St
Physikalische und gemeinsame Datenpunkte, ca.: 420 St
Komplett bestückte Schaltschränke 4 St
Feldgeräte, ca.: 125 St
Verkabelung mit Trassen, ca.: 6 km
Räume mit Einzelraumregelung, ca.: 9 St
81675 München, Max-Planck-Str. 1
Bayerischer Landtag Maximilianeum - Generalsanierung des Kellergeschosses einschl. der haustechnischen Anlagen im Altbau
81675 München, Max-Planck-Str. 1
Neue Informationsschwerpunkte mit BACnet-fähigen Automationsstationen 2 St
Physikalische und gemeinsame Datenpunkte, ca.: 420 St
Komplett bestückte Schaltschränke 4 St
Feldgeräte, ca.: 125 St
Verkabelung mit Trassen, ca.: 6 km
Räume mit Einzelraumregelung, ca.: 9 St
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estrich
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1