Objektplanungsleistung, Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, für Neubau Mehrfamilienhaus in der Fritz-Hintermayr-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 200 2022 55_1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistung, Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, für Neubau Mehrfamilienhaus in der Fritz-Hintermayr-Straße
Die Paritätische St. Servatius Stiftung, vertreten durch das Amt für Finanzen und Stiftungen der Stadt Augsburg schreibt stufenweise die Objektplanungsleistungen (Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI) LPh 1 bis 9 mit Zielfindungsphase für den Neubau eines Mehrfamilienhauses als 1. von mehreren Bauabschnitten auf dem Grundstück Fl.Nr. 5058/53, 5058/50 (TF) und 5061/4 (TF), jeweils Gemarkung Augsburg, aus.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Paritätische St. Servatius Stiftung, vertreten durch das Amt für Finanzen und Stiftungen der Stadt Augsburg schreibt stufenweise die Objektplanungsleistungen (Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI) für den Neubau eines Mehrfamilienhauses als 1. von mehreren Bauabschnitten auf dem Grundstück Fl.Nr. 5058/53, 5058/50 (TF) und 5061/4 (TF), jeweils Gemarkung Augsburg, aus.
Der Auftraggeber hat für die Bebauung des Gesamtareals eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Weiterhin wurde von der Stadt Augsburg ein Vorbescheid erteilt. Auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie, der Projektbeschreibung und der weiteren Planungsunterlagen sind in einer Zielfindungsphase zunächst die Planungs- und Überwachungsziele zu erarbeiten. Im Anschluss erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit den Grundleistungen der LPh 1 Grundlagenermittlung und LPh 2 Vorplanung (Stufe 1), der LPh 3 Entwurfsplanung und LPh 4 Genehmigungsplanung (Stufe 2), der LPh 5 Ausführungsplanung, LPh 6 Vorbereitung der Vergabe und LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Stufe 3) sowie der LPh 8 Objektüberwachung und LPh 9 Objektbetreuung (Stufe 4). Die einzelnen Stufen werden vom Auftraggeber gesondert schriftlich übertragen. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit 5 Geschossen (EG-4. OG), einer Grundfläche von ca. 273 m2, einer Wohnfläche von ca. 721 m2 und 12 oberirdischen Stellplätzen. Der vorläufige Kostenrahmen (Stand Februar 2022) wird brutto geschätzt auf
- KG 200 48.350,- EUR,
- KG 300 1.779.500,- EUR,
- KG 400 638.000,- EUR und
- KG [Betrag gelöscht] EUR.
Die anrechenbaren Kosten werden mit 1.950.300,- EUR geschätzt.
Baubeginn soll im Januar 2024 sein. Fertigstellung und Nutzungsaufnahmen sollen am 01.09.2025 erfolgen.
Die Fachplanungsleistungen werden gesondert vergeben.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweilige Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen).
Zum Angebot aufgefordert werden die fünf (5) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den meisten Wertungspunkten. Zum Angebot aufgefordert werden aber nur Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die mindestens 50 von 100 Wertungspunkten erzielt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl entscheidet die höhere Punktzahl beim Kriterium 2 (Referenzen). Erzielen auch hier mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl entscheidet unter ihnen das Los.
Bedarfsposition: Vorbereitung Förderantrag als Besondere Leistung der LPh 4.
Bedarfsposition: Ordnungsgemäße Dokumentation für die Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungsprogramme, insb. Hochbau-Zusammenstellung gem. DIN 276, Vergabenachweise, Kostengegenüberstellung gem. DIN 276, Bauausgabebuch, als besondere Leistung der LPh 8.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung Architektenliste
Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2019 bis 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV).
Bewertet wird der Jahresumsatz, der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume (Leistungsbild § 34 HOAI) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) erzielt worden ist.
Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend.
Der Zielerreichungsgrad und Erwartungshorizont ergeben sich aus der Eignungsmatrix, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1) Berufshaftpflichtversicherung. Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000,- EUR und für sonstige Schäden von 1.000.000,- EUR je Schadensfall erforderlich. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen (Mindestanforderung).
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmen vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
2) Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2019 bis 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV) von durchschnittlich 200.000,- EUR netto p.a.
1) Fünf vergleichbare Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten zehn Jahren (November 2012 bis November 2022).
Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaft anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien:
a) Referenz umfasst Objektplanungsleistung für ein Mehrfamilienhaus oder vergleichbar mit anrechenbaren Kosten von mind. 1,8 Mio. EUR
b) Referenz umfasst mindestens Honorarzone III oder entsprechend.
c) Referenz umfasst Ausschreibung der Bauleistungen nach der VOB/A mit Verwendungsnachweisprüfung eines Fördergebers.
d) Referenz umfasst DGNB-zertifiziertes Bauvorhaben.
e) Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung).
Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPh 2 bis 8 nach § 34 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPh 2 bis 8 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu fünf Referenzen einreichen. Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten fünf Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
2) Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte. Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV).
Mindestanforderung: Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar von 2,0 Technische Fachkräfte (Vollzeitäquivalent).
Architekten und Ingenieure sowie gleichwertige Abschlüsse, z. B. aus anderen EU-Mitgliedstaaten, aufgrund derer die jeweilige Person berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bayerisches Baukammergesetz (BayBauKaG) und Bayerische Bauordnung (BayBO). Siehe auch Ziff. III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen (der Folgevergabe) haben einen informatorischen Stand – Änderungen bleiben vorbehalten.
Es gelten die den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb (III. 18). Als Bewerbung sind in Textform, d. h. vollständig ausgefüllt und mit Namensangabe, über die Vergabeplattform einzureichen
- Bewerberbogen (III.6),
- Eigenerklärung Referenzen (III.1b)
- nur falls zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (III.7)
- nur falls zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (III.8)
- nur falls zutreffend Erklärung der Bewerbergemeinschaft (III.9)
Bewerbungen dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bewerbern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoßspätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]