Ausschreibung und marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie des Landkreis Erding für den Lieferzeitraum 2023 und 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 109338-2022-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung und marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie des Landkreis Erding für den Lieferzeitraum 2023 und 2024
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP- und RLM-Abnahmestellen, benötigt der Landkreis
Erding für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende
Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers.
Stadt Erding
Erding, DE
Das Los umfasst insgesamt 74 Lieferstellen mit ca. 5 GWh Strom pro Jahr, aufgeteilt in
• 65 nicht leistungsgemessene Lieferstellen mit ca. 3,3 GWh und
• 10 leistungsgemessene mit ca. 1,7 GWh Lieferstellen.
Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der
„Lieferstellenübersicht“ und den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnommen werden, die der
Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Stadt Dorfen
Dorfen, DE
Das Los umfasst insgesamt 11 Lieferstellen mit ca. 0,7 GWh Strom pro Jahr, aufgeteilt in
• 9 nicht leistungsgemessene Lieferstellen mit ca. 123.000 kWh und
• 2 leistungsgemessene mit ca. 581.000 kWh Lieferstellen.
Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der „Lieferstellenübersicht“ und den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Gemeinde Taufkirchen
Taufkirchen, DE
Das Los umfasst insgesamt 9 Lieferstellen mit ca. 0,2 GWh Strom pro Jahr, aufgeteilt in
• 8 nicht leistungsgemessene Lieferstellen mit ca. 86.000 kWh und
• 1 leistungsgemessene mit ca. 128.000 kWh Lieferstellen.
Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der „Lieferstellenübersicht“ und den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Erding
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Dorfen
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Taufkirchen
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, wird das Angebot ausgeschlossen.
2) Änderungen der Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss.
3) Angebote, die auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, können ggf.
ausgeschlossen werden. Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er auf einem aktuellen Stand bleibt.
4) Nachforderungen von fehlenden Unterlagen behält sich der Auftraggeber vor. Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.