Erweiterung bestehender SAP-MaxAttention-Vertrag Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-BEK-2022-0001
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung bestehender SAP-MaxAttention-Vertrag
Erweiterung des bestehenden SAP-MaxAttention-Vertrags.
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Bei der LHM sind im Finanzwesen seit vielen Jahren Systeme der SAP im Einsatz und mithin im Sinne einer 1-Vendor-Strategie gesetzt. Eine wie auch immer geartete Ablösung von SAP-Systemen und ggf. die Einführung eines komplett neuen Systems eines Drittanbieters stehen daher außer Frage.
Im Rahmen des Programms digital/4finance stellt der Hoheitsbereich der LHM aktuell das bestehende SAP ECC6.0, SAP BW 7.5, SRM 7.0 und SRM-MDM-Catalog auf ein SAP S/4HANA System um. Hierbei werden Prozesse, Organisationselemente und einzusetzende Komponenten neu aufgesetzt. Teilweise wird auch der Funktionsumfang erweitert.
Hierbei wird durch das Programm digital/4finance eine erhebliche Verbesserung des Herstellersupports angestrebt, um die Stabilität und Betriebssicherheit des neuen S/4HANA-Systems und der darin abgebildeten Geschäftsprozesse bereits im Design, aber auch in der Umsetzung und im späteren Betrieb zu gewährleisten.
Die LHM strebt zur Erreichung ihrer Ziele die Erweiterung eines bestehenden MaxAttention-Vertrags mit der SAP an. Das SAP MaxAttention Programm stellt eine Erweiterung des Support-Programms der SAP dar, das sämtliche Geschäfts- und IT-Anforderungen bei allen SAP-Lösungen abdeckt.
Der Vertrag beinhaltet u. a. folgende, für die LHM maßgebliche Leistungen:
a) Bereitstellung eines Lead Technical Quality Managers (LTQM)
Der LTQM verschafft sich einen Überblick über die Softwarelösung, die Geschäftsprozesse und die strategischen Ausrichtung des Programms des Auftraggebers; er ist der zentrale Koordinator des Gesamtengagements. Die Hauptaufgaben bestehen in der strategischen Beratung sowie der Entwicklung und Pflege sog. Engagement Plänen samt weiterer spezifischer Unterstützungsleistungen.
b) Bereitstellung eines Technical Qualitity Managers (TQM)
Der TQM berät und unterstützt in den Schwerpunktbereichen Supportanforderungen, Supportprozesse, Einsatz von SAP-Support Tools, Integriertes, durchgängiges Application Lifecycle Management, Integrationsvalidierung komplexer Lösungen des Auftraggebers, Steigerung der Effizienz der SAP-Lösung.
c) Bereitstellung eines Enterprise Architect ("EA")
Aufgabe des EA ist es, u.a. den AG dabei zu unterstützen, das Zielarchitekturdesign zu entwickeln, bei dem Public-/Private-Cloud und On-Premise Szenarien kombiniert werden können samt Anpassungen der Architekturstrategie- und der Roadmaps.
d) Services
Die vereinbaren Services beinhalten eine Vielfalt unterschiedlicher Leistungen, so u. a. im Bereich von Sicherheitsanforderungen, Integrationsanforderungen sowie auch Anpassungen an Software samt deren Implementierungen. So werden u. a. auch Experten zur Verfügung gestellt, die eine standardnahe Implementierung, die Einhaltung von Produktstandards und einen sicheren und stabilen Support sicherstellen bzw. sicherstellen können. Ebenso kann Servicepersonal für den Herstellersupport direkt angesprochen werden und so der laufende Betrieb insbesondere in der ersten Phase der Produktivphase oder für besonders geschäftskritische Prozesse unterstützt werden. Zudem gelten erweiterte Service Level Agreements. Sämtliche dieser Leistungen erfordern spezifisches und spezialisiertes technisches SAP-Know-how sowie einen tiefen Einblick in die strategische Entwicklungsroadmap von SAP, was in dieser Form sowie in dieser breiten Abdeckung und fachlich wie strategischen Tiefe nur bei der SAP selbst, nicht aber bei Partner-/Vertriebsunternehmen der SAP vorhanden ist (die diese MaxAttention Services daher auch nicht anbieten).
Die Erweiterung der MaxAttention Leistung wird aufgrund der Komplexität der kommunenspezifischen Kostenrechnung und (Haushalts-)Planung benötigt. Die zu berücksichtigenden Gesetzesvorgaben und seitens einer Großkommune wie München benötigten individuellen Abläufe bedürfen einer deutlich intensiveren Betrachtung.
Weiterhin muss für die Haushalts-Planung die seitens der SAP als strategisch gesetzte Komponente im Zuge der anzupassenden Planungsprozesse stark konfiguriert und erweitert werden, um die kommunalen Erfordernisse zu berücksichtigen.
Für das Immobilienmanagement setzt die LHM das Modul RE-FX ein. Die Integration des Moduls RE-FX in eine auf Basis von S/4HANA neugestaltete System- und Prozesslandschaft muss im Kontext des öffentlichen Sektors und der zu berücksichtigenden Gesetzesvorgaben muss grundsätzlich überarbeitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Im Rahmen des Programms digital/4finance (d4f) werden die seit Jahren bei der LHM vorhandenen SAP-Systeme auf S/4HANA umgestellt. Hierzu wird ein erheblich verbesserter Herstellersupport benötigt, um die Stabilität und Betriebssicherheit des Systems und der darin abgebildeten Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Aus wirtschaftlichen, organisatorischen und IT-sicherheitstechnischen Gründen ist dabei die sog. Releasesicherheit/-fähigkeit des SAP-Systems essenziell. Gleichzeitig muss erreicht werden, dass die einzelnen SAP-Komponenten standardnah und ohne schädliche oder sich widersprechende Erweiterungen, speziellen "Kundencode" oder individuelle Lösungen von SAP-Beratern/Beratungshäusern (sog. "Beraterlösungen") eingesetzt werden, auch um die erforderliche Wartbarkeit zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Ziele der LHM hat sich herausgestellt, dass im Zuge der Leistungserbringung auch Anpassungen auf Quellcodeebene erfolgen müssen, welche nur von der SAP als Rechteinhaberin erbracht werden dürfen. Dies alles erfordert das dauerhafte Engagement des Herstellers im Programm d4f und im weiteren Betrieb. Um dies zu erreichen, erweitert die LHM einen im Jahr 2020 abgeschlossenen MaxAttention-Vertrag mit der Firma SAP Deutschland SE & Co. KG (SAP). Das SAP MaxAttention Programm stellt eine Erweiterung des Support-Programms der SAP dar und deckt sämtliche Geschäfts- und IT-Anforderungen bei allen SAP-Lösungen ab. Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden nach aktuellem Stand der Recherchen nur von der SAP selbst angeboten und erbracht, nicht jedoch von Vertriebs- oder Partnerunternehmen der SAP, so dass ein sog. "Händlerwettbewerb" nicht in Frage kommt. Neben den damit erfüllten Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstaben b) und c) VgV liegen auch die Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV vor. Die sog. Releasesicherheit/-fähigkeit des SAP-Systems kann nur dann erreicht werden, wenn für die LHM spezifische, kritische Anpassungen an der eingesetzten SAP-Software potentiell in den SAP-Standard übernommen bzw. durch die zukünftige Produktentwicklung nicht invalidiert werden. Aufgrund der bestehenden gewerblichen Schutzrechte an der SAP-Software einerseits, aber auch dem faktischen alleinigen Zugriff auf den sog. innersten Kern der SAP-Software, kann dies nur durch SAP als Software-Hersteller erreicht werden. Daraus folgt, dass kein anderes Unternehmen eine vernünftige Alternative anbieten kann. Diese Ausschließlichkeitssituation wurde auch nicht durch die LHM mit Blick auf diese Beschaffung herbeigeführt. Vielmehr ergibt sich der jetzige Bedarf auf Grund der bereits Ender der 90er Jahre getroffenen Entscheidung und strategischen Ausrichtung der LHM auf SAP-Software im Finanzwesen i. V. m. der angestrebten Releasesicherheit/-fähigkeit der eingesetzten SAP-Lösungen. Die Direktvergabe ist damit zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung SAP-MaxAttention-Vertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter Ziffer V.2.1) der Bekanntmachung angegebene Datum (Pflichtfeld mit dem Hinweis, dass das Datum vor dem aktuellen Datum liegen bzw. diesem entsprechen muss) entspricht dem Tag der (internen) Zuschlagsentscheidung, also dem Tag, an dem sich der öffentliche Auftraggeber entschieden hat, diese Vergabe durchzuführen. Dies betrifft somit nicht den Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Der Vertrag wird zukünftig erst noch geschlossen werden bzw. der Zuschlag wird erst noch erteilt werden.
Abweichung von der Regelvergabe:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zu beschaffen, da sowohl hinsichtlich des Produkts als auch hinsichtlich des Händlers ein Alleinstellungsmerkmal besteht. Die Erläuterungen zum Alleinstellungsmerkmal sind dem Anhang D1 zu entnehmen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Das Ziel der losweisen Vergabe ist es insbesondere, die Beteiligung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) am Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Leistung wird
vorliegend im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV vergeben. Wie den Erläuterungen im Anhang D1 zu entnehmen ist, liegt sowohl ein rechtmäßiges Produkt- als auch ein Händleralleinstellungsmerkmal vor. Eine Losaufteilung ist schon aus diesem Grund nicht zielführend. Insofern erfolgt im vorliegenden Vergabeverfahren keine Aufteilung in Lose.
Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:
Gem. § 31 Abs. 6 VgV darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers sind eingehalten, sofern
- die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist,
- vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist,
- solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind,
- und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmals ist die Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung gerechtfertigt.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer
gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst nach
Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
werden (§ 135 Abs. 3 GWB).