Objektplanung Gebäude Lph. 5-9,Schloss Johannisburg, 2.BA Referenznummer der Bekanntmachung: 22D0103
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude Lph. 5-9,Schloss Johannisburg, 2.BA
MNR 06243 E 0002
Sanierung und Instandsetzung folgender Nutzungsbereiche im Einzeldenkmal Schloss Johannisburg: Schloss- und Gartenverwaltung, Schlossgastronomie inkl. neuer Küche im KG, Museen der Stadt Aschaffenburg sowie Neugestaltung Mainterrasse und Schlossinnenhof.
Die Sanierung des Schlosses wird in zwei Bauabschnitten abgewickelt. Der Auftrag bezieht sich auf den 2.BA. In diesem sind versch. Teilflächen betroffen, die im 1.BA (weitestgehend abgeschlossen) noch nicht bearbeitet wurden:
KG: Main-/ Eingangsflügel und Süd-/ Ostturm
KG-ZWG: Je ein halber Main-/ Eingangsflügel und Südturm
EG: Main-/ Eingangsflügel, ein halber Stadtflügel und Süd-/Ost-/Westturm/ Bergfried
1.OG: Eingangsflügel/ halber Kapellenflügel und Ost-/Nordturm/ Bergfried
2.OG: Eingangs-/Stadt-/ Kapellenflügel und Süd-/Ost-/Nordturm/ Bergfried
3.-7.OG: Ost-/ Nordturm
Neubau Müllhaus an der Nordbastionsmauer
BGF: 11.722 m2 (ohne Müllhaus), 35 m2 Müllhaus
BRI: 73.620 m3
siehe: II.22_Aufgabenbeschreibung_22D0103
Schlossplatz 4, 63739 Aschaffenburg
Planungsleistungen, Grundleistungen und Besondere Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gem. §§ 33-37 HOAI in den Leistungsphasen 5-9, in der Honorarzone IV für das Objekt Schloss Johannisburg Teilbereiche, sowie in der Honorarzone II für das Objekt Neubau Müllhaus
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Siehe hierzu alle Informationen in VII.10 Land Vertrag Gebäude.
Die Bewertung erfolgt anhand der bekannt gemachten Bewertungsmatrix. Siehe hierzu Anlage III.6.1_Eignungskriterien.
Die Summe der erreichten Punkte ergibt die Gesamtbewertung. Es sind maximal 500 Punkte erreichbar.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Beabsichtigte stufenweise Beauftragung
Siehe hierzu alle Informationen im VII-10-Vertrag Gebäude und die dazugehörigen Anlagen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, sich mit den für das Verhandlungsverfahren aufzufordernden Bewerbern gemäß § 17 (7) VgV auf eine einvernehmliche Verkürzung der Angebotsfrist zu einigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/232016
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
- der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
"allgemeine" Jahresumsatz: entfällt
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben. Die Bewertung erfolgt gemäß III.6.1_Eignungskriterien.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten drei Jahren (2021,2020,2019) erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Zur Sicherstellung eines ausrechenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen; diese dürfen jedoch nicht älter als 8 Jahre sein (Lph. 8 muss nach dem 01.01.2014 abgeschlossen sein). Die Leistungsphase 8 ist abgeschlossen, wenn in allen beauftragten Gewerken auch die Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel abgeschlossen ist.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Als vergleichbare Gebäudeplanung sieht die Vergabestelle Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten an, die folgende Kriterien erfüllen:
- Gebäudetypus
- Gebäudekenndaten (BGF)
- Baukosten (KG 210/300/400/600)
- Honorarzone
- Leistungsphasen
- Bauen im Bestand
- denkmalpflegerische Belange
- Leistungserbringung
- Auftraggeber
Die Bewertung erfolgt anhand der bekannt gemachten Bewertungsmatrix, III.6.1_Eignungskriterien.
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerbungsbogens Technische Fachkräfte oder
technische Stellen:
Im Bewerberbogen sind die Technischen Fachkräfte oder Technische Stellen zu benennen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind die Mitglieder des Projektteams und deren Berufserfahrung anzugeben. Diese Angaben werden gemäß Bewertungsmatrix, III.6.1_Eignungskriterien bewertet.
Ergänzend zu 4.3.3 des Bewerberbogens Maßnahmen zur Qualitätssicherung: entfällt
Ergänzend zu 4.3.4 des Bewerberbogens Studien- und Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über Erlaubnis zur Berufsausübung:
Im Bewerberbogen sind die Nachweise und die Bescheinigungen personenbezogen zu nennen.
Ergänzend zu 4.3.5 des Bewerberbogens Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren:
Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, die jeweils im Bereich der Objektplanung Gebäudeplanung tätig sind.
Die jeweils durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl wird gemäß Bewertungsmatrix, III.6.1_Eignungskriterien bewertet.
Ergänzend zu 4.3.6 des Bewerberbogens – Ausstattung, Geräte und technische Ausstattung : entfällt
BauKaG bzw. BayIngG, siehe hierzu III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/232016
Abschnitt IV: Verfahren
Beschlüsse des Bundeskabinettes vom 8.Juli 2020 zu Erlass des BMI v. 10.07.2020 i.V. mit Schreiben
des StMB vom 29.07.2020, u.a. vergaberechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen
Folgen der Covid-19 Pandemie: Feststellung der Dringlichkeit bei EU-Verfahren, Anwendung der
Verkürzungsmöglichkeiten zur Berechnung von Teilnahme- und Angebotsfristen (§ 17 Abs.3 und 8 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
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